Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
StartMusic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 12206
EUID
DER2713.HRB12206
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
72 IN 66/14
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ines Cammann
Adresse
Paderborner Straße 11, 33415 Verl
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
20.11.2018
Beschlussdatum
19.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der StartMusic GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Münster hat die Vergütung für ein Mitglied des Gläubigerausschusses, Christa Warning, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte am 20.11.2018 basierend auf einem Stundensatz und dem Zeitaufwand von 16 Stunden sowie erstatteten Auslagen für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen. Gegen die Vergütungsfestsetzung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 66/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12206 eingetragenen StartMusic GmbH, Kesslerweg 10, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Albrecht Dörries., Habichtshöhe 10, 48151 Münster u…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 66/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12206 eingetragenen StartMusic GmbH, Kesslerweg 10, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Albrecht Dörries., Habichtshöhe 10, 48151 Münster und Herrn Axel Urban., Vom-Stein-Straße 21, 48231 Warendorf
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Straße 11, 33415 Verl
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Christa Warning, Schönefeldstr. 3, 32049 Herford wie folgt festgesetzt.
Vergütung XXX €
Auslagen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXX €
Endbetrag XXX €
Auf die Vergütung sind folgende bereits festgesetzten Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 20.11.2018, festgesetzter Vorschuss XXX Euro
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig XXX je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von XXX € angemessen ist. Für 16 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf XXX €.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten XXX €
Sonstige XXX€
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B eingesehen werden.
72 IN 66/14
Amtsgericht Münster, 19.06.2026
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