Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 15120
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Stasch GmbH & Co. KG Bauunternehmen
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 15120
EUID
DER2402.HRA15120
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 114/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Aufhebung
21.08.2026 , 08:12 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stasch GmbH & Co. KG Bauunternehmen ist aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 254 IN 114/17 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 15120 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Stasch GmbH (HRB 17373). Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt worden. Das Verfahren ist heute, am 21.08.2026, um 8:12 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 114/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 15120 eingetragenen
Stasch GmbH & Co. KG Bauunternehmen, Römerweg 60, 44534 Lünen,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregister de…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 114/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 15120 eingetragenen
Stasch GmbH & Co. KG Bauunternehmen, Römerweg 60, 44534 Lünen,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17373
eingetragene Stasch GmbH, Römerweg 60, 44534 Lünen, diese vertr. d. d. GF
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund
wird heute, am 21.08.2026, um 8:12 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
254 IN 114/17
Amtsgericht Dortmund, 21.08.2026
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