Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
STC Spinnzwirn GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Zwickauer Straße 247, 09116 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 31668
EUID
DEU1206.HRB31668
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
202 IN 1001/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim M. E. Voigt-Salus
Adresse
Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig
Telefon
0341 231780
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
15.09.2026
Berichtstermin
27.10.2026 , 11:30 Uhr
Prüfungstermin
27.10.2026 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Maschinenbauerzeugnissen, insbesondere Spinnerei-Maschinen, Spul- Maschinen und Kunststoffextrusionsanlagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 27.05.2026 um 13:00 Uhr das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH, Zwickauer Straße 247, 09116 Chemnitz (HRB 31668), eröffnet. Die Schuldnerin wird vertreten durch die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Angelika Huemer, Ingo Meier und Nico Dürrschmidt. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Joachim M. E. Voigt-Salus aus Leipzig bestellt worden. Es wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht anders zustimmt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Chemnitz. Am 27.05.2026 wurde Joachim M. E. Voigt-Salus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ange…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Chemnitz. Am 27.05.2026 wurde Joachim M. E. Voigt-Salus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet, der die Schuldnerin in ihrer Verfügungsbefugnis einschränkte. Am 22.07.2026 hob das Gericht diesen Zustimmungsvorbehalt auf und ersetzte ihn durch ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO, wodurch die Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter überging. Gegen die Entscheidung vom 22.07.2026 steht die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen offen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH ist am 27.05.2026 mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Joachim M. E. Voigt-Salus und der Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts eingeleitet worden. Am 22.07.2026 wurde dieser Vorbehalt aufgehoben und durch ein allgemeines Verf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH ist am 27.05.2026 mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Joachim M. E. Voigt-Salus und der Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts eingeleitet worden. Am 22.07.2026 wurde dieser Vorbehalt aufgehoben und durch ein allgemeines Verfügungsverbot ersetzt, wobei die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Verwalter überging. Das Insolvenzverfahren ist am 01.08.2026 eröffnet worden. Joachim M. E. Voigt-Salus bleibt als Insolvenzverwalter tätig. Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 15.09.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Punkte gemäß InsO sowie den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist auf den 27.10.2026 um 11:30 Uhr beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 202 IN 1001/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH, Zwickauer Straße 247, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31668
vertreten durch die Geschäftsführerin Angelika Huemer,
vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Meier…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 202 IN 1001/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH, Zwickauer Straße 247, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31668
vertreten durch die Geschäftsführerin Angelika Huemer,
vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Meier
vertreten durch den Geschäftsführer Nico Dürrschmidt
- wurde am 27.05.2026 um 13:00 Uhr Uhr Joachim M. E. Voigt-Salus, Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 231780, Telefax 0341 23178222, Email geschäftlich joachim.voigt-salus@voigtsalus.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 202 IN 1001/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH, Zwickauer Straße 247, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31668
vertreten durch die Geschäftsführerin Angelika Huemer
vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Meier
…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 202 IN 1001/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH, Zwickauer Straße 247, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31668
vertreten durch die Geschäftsführerin Angelika Huemer
vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Meier
vertreten durch den Geschäftsführer Nico Dürrschmidt
ergeht am 22.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Anordnung aus dem Beschluss vom 27.05.2026, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO) werden, wird aufgehoben.
2. Der Schuldnerin wird verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 202 IN 1001/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH, Zwickauer Straße 247, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31668
vertreten durch die Geschäftsführerin Angelika Huemer
vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Meier
vertreten …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 202 IN 1001/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STC Spinnzwirn GmbH, Zwickauer Straße 247, 09116 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31668
vertreten durch die Geschäftsführerin Angelika Huemer
vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Meier
vertreten durch den Geschäftsführer Nico Dürrschmidt
Geschäftszweig: Herstellung von Maschinen für bestimmte Wirtschaftszweige, Textil und Bekleidungsherstellung
- wurde am 01.08.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Joachim M. E. Voigt-Salus, Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig, Email geschäftlich: joachim.voigt-salus@voigtsalus.de Telefax: 0341 23178222 Telefon geschäftlich: 0341 231780
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 15.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Dienstag, 27.10.2026, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf
Dienstag, 27.10.2026, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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