Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
STD Wetzlar GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 33973
EUID
DEH1101.HRB33973
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
520 IN 5/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Uwe Paris
Adresse
Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen
Termine & Fristen
Aufhebung
16.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STD Wetzlar GmbH ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
520 IN 5/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STD Wetzlar GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33973 HB), vertr. d.: Uwe Paris, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kan…
520 IN 5/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STD Wetzlar GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33973 HB), vertr. d.: Uwe Paris, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 16.07.2026
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