Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Steakhouse Wolfsburg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 101171
EUID
DEP1103.HRB101171
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 24/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz
Kanzlei
B + O Rechtsanwälte
Adresse
Hinüberstr. 4, 30175 Hannover
Telefon
0511/123 32 68-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
09.04.2024 , 13:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.06.2024
Prüfungstermin
09.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Steakhouse Wolfsburg GmbH ist am 09.04.2024 um 13:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 09.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind unverzüglich Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 09.07.2024. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über verschiedene Verfahrensfragen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Über das Vermögen der Steakhouse Wolfsburg GmbH ist am 09.04.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.06.2024 anzumelden. Der Stichtag für die schriftliche Prüfung der Forderungen ist d…
Über das Vermögen der Steakhouse Wolfsburg GmbH ist am 09.04.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.06.2024 anzumelden. Der Stichtag für die schriftliche Prüfung der Forderungen ist der 09.07.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde Frau Rechtsanwältin Anja Geske als Sonderinsolvenzverwalterin mit der Prüfung der Forderungsanmeldung der Insolvenztabelle über das Vermögen des Schuldners Lars Pusch (Aktenzeichen 25 IN 26/24) in Höhe von insgesamt 56.108,16 EUR ernannt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 25/24: Über das Vermögen der Steakhouse Wolfsburg GmbH, Hehlinger Str. 36 a, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 101171), vertr. d.: Lars Pusch, Hauptstr. 1, 38461 Danndorf, (Geschäftsführer), ist am 09.04.2024 um 13:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Ralf Gö…
25 IN 25/24: Über das Vermögen der Steakhouse Wolfsburg GmbH, Hehlinger Str. 36 a, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 101171), vertr. d.: Lars Pusch, Hauptstr. 1, 38461 Danndorf, (Geschäftsführer), ist am 09.04.2024 um 13:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, B + O Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Hinüberstr. 4, 30175 Hannover, Tel.: 0511/123 32 68-0, Fax: 0511/123 32 68 -20, E-Mail: hannover@bo-oelb.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.06.2024 anzumelden;
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 09.07.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung (§ 207 InsO).
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.06.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.07.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steakhouse Wolfsburg GmbH, Hehlinger Str. 36 a, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 101171), vertr. d.: Lars Pusch, Hauptstr. 1, 38461 Danndorf, (Geschäftsführer), ist Frau Rechtsanwältin Anja Geske, dienstansässig: Adolfstraße 13, 38102 Braunschweig als So…
25 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steakhouse Wolfsburg GmbH, Hehlinger Str. 36 a, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 101171), vertr. d.: Lars Pusch, Hauptstr. 1, 38461 Danndorf, (Geschäftsführer), ist Frau Rechtsanwältin Anja Geske, dienstansässig: Adolfstraße 13, 38102 Braunschweig als Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der Forderungsanmeldung der Insolvenztabelle über das Vermögen des Schuldners Lars Pusch zum Geschäftszeichen des Amtsgerichts Wolfsburg, 25 IN 26/24, in Höhe von insgesamt 56.108, 16 EUR. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 17.01.2025
Trojahn
Rechtspflegerin
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