Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
steelecht GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Straße 59-61, 63067 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 41421
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB41421
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 665/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.08.2026
Eröffnung
06.10.2026 , 14:21 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.11.2026
Berichtstermin
27.11.2026
Prüfungstermin
27.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Management, Herstellung und Vermarktung von Film-, TV-Multimedia- und sonstigen Produktionen für Kultur-, Sport- und Unterhaltungsindustrie sowie für Werbung, Kommunikation und Marketing von Unternehmen, öffentlichen Auftraggebern, anderen gesellschaftlichen Gruppen und Privatpersonen, ferner Vermarktung von und Handel mit urheberrechtlichen Nutzungsrechten, Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten sowie Vermarktung von Persönlichkeitsrechten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Film & Video
Geschäftstätigkeit
Produktion und Vermarktung von Film-, TV- und Multimedia-Inhalten sowie Handel mit Nutzungsrechten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der steelecht GmbH ist im Antragsverfahren. Am 31.08.2026 hat das Amtsgericht Offenbach am Main die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und den Rechtsanwalt Götz Lautenbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen seiner Zustimmung.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 31.08.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der steelecht GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. In diesem Rahmen ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalt…
Am 31.08.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der steelecht GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. In diesem Rahmen ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Am 06.10.2026 um 14:21 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der steelecht GmbH eröffnet worden. Rechtsanwalt Götz Lautenbach ist nun zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.11.2026. Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu bestimmten Angelegenheiten, wie zur Person des Insolvenzverwalters oder zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses, schriftlich bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 665/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der steelecht GmbH, Frankfurter Straße 59-61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 41421), vertr. d.: David Paul Steel, Frankfurter Straße 59-61, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 31.08.2026 gegen die Antragstellerin die…
Az.: 8 IN 665/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der steelecht GmbH, Frankfurter Straße 59-61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 41421), vertr. d.: David Paul Steel, Frankfurter Straße 59-61, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 31.08.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 665/26 Am 06.10.2026 um 14:21 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der steelecht GmbH, Frankfurter Straße 59-61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 41421),
vertreten durch:
David Paul Steel, Frankfurter Straße 59-61, 63067 Offenbach am…
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 665/26 Am 06.10.2026 um 14:21 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der steelecht GmbH, Frankfurter Straße 59-61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 41421),
vertreten durch:
David Paul Steel, Frankfurter Straße 59-61, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 06.11.2026 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 27.11.2026.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;
==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.10.2026
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