Vorläufige Maßnahmen Rheinland-Pfalz HRB 11508

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Insolvenzprofil

Stefan Jacobs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 11508
EUID
DET3304V.HRB11508

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 94/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Jochen Bauer
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Reiterstr. 2, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon
06341-82025

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.10.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat am 07.10.2026 im Verfahren 3 IN 94/26 gegen die Stefan Jacobs GmbH, mit Sitz in 76773 Kuhardt, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Jacobs. Das Gericht hat Rechtsanwalt Jochen Bauer aus Landau in der Pfalz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Anordnung erfolgte gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger. Verfügungen des Schuldners über sein Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Drittschuldnern ist verboten, an den Schuldner zu zahlen; eingehende Gelder sind an den Verwalter zu leisten. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, sofern das Gericht nicht einer Stilllegung zustimmt. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse verbleibt beim Schuldner, wobei Änderungen oder Beendigungen der Zustimmung des Verwalters bedürfen. Der Schuldner ist verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Verwalter in Verbindung zu setzen und ein vollständiges Vermögensverzeichnis sowie Verzeichnisse der Gläubiger und Schuldner vorzulegen. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgte von Amts wegen, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen. Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, die innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz einzulegen ist.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Landau in der Pfalz INSOLVENZGERICHT Beschluss 3 IN 94/26 07.10.2026 In dem Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Stefan Jacobs GmbH, Wohnplatz Ziegelei 3, 76773 Kuhardt (AG Landau in der Pfalz, HRB 11508), vertreten durch: Stefan Jacobs, Dortmund, (Geschäftsführer), hat das A…

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