Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stein Projekt & Entwicklung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Adam-Opel-Straße 5, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 134478
EUID
DEM1201.HRB134478
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1924/25 S-77-
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Adresse
Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach
Telefon
05631/ 65 09 64 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.04.2026 , 14:20 Uhr
Eröffnung
11.06.2026 , 14:33 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.08.2026
Frist für Einwendungen
14.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Raumausstattung, Trockenbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stein Projekt & Entwicklung GmbH ist am 11.06.2026 um 14:33 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 01.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 14.09.2026 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 28/26 S-77 und 810 IN 435/26 S-77 verbunden, wobei das aktuelle Verfahren führt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1924/25 S-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stein Projekt & Entwicklung GmbH, Aotto-Pfeiffer-Straße 5, 08228 Rodewisch (AG Frankfurt am Main, HRB 134478), vertr. d.: Sinisa Trsoglavec, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2026 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldne…
810 IN 1924/25 S-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stein Projekt & Entwicklung GmbH, Aotto-Pfeiffer-Straße 5, 08228 Rodewisch (AG Frankfurt am Main, HRB 134478), vertr. d.: Sinisa Trsoglavec, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2026 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, Tel.: 05631/ 65 09 64 0, E-Mail: info@till-eisenbeis.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1924/25 S-77-: In dem Insolvenzverfahren Stein Projekt & Entwicklung GmbH, Adam-Opel-Straße 5, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134478),
vertreten durch:
Sinisa Trsoglavec, (Geschäftsführer), wurde am 11.06.2026 um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfä…
810 IN 1924/25 S-77-: In dem Insolvenzverfahren Stein Projekt & Entwicklung GmbH, Adam-Opel-Straße 5, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134478),
vertreten durch:
Sinisa Trsoglavec, (Geschäftsführer), wurde am 11.06.2026 um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, Tel.: 05631/ 65 09 64 0, E-Mail: info@till-eisenbeis.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 28/26 S-77 und 810 IN 435/26 S-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1924/25 S-77- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1924/25 S-5-8 Am 11.06.2026 um 14:33 Uhr ist das Insolvenzverfahren Stein Projekt & Entwicklung GmbH, Adam-Opel-Straße 5, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134478),
vertreten durch:
Sinisa Trsoglavec, Pommernstraße 16A, 36093 Künzell, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Recht…
810 IN 1924/25 S-5-8 Am 11.06.2026 um 14:33 Uhr ist das Insolvenzverfahren Stein Projekt & Entwicklung GmbH, Adam-Opel-Straße 5, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134478),
vertreten durch:
Sinisa Trsoglavec, Pommernstraße 16A, 36093 Künzell, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, Tel.: 05631/ 65 09 64 0, E-Mail: info@till-eisenbeis.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 31.08.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 14.09.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.06.2026
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