Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
US Immobilien-Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 76620
EUID
DEM1201.HRB76620
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 477/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Ulrike Schütz
Adresse
Liebigstraße 46, 60323 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
02.02.2026
Einwendungsfrist
11.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Immobilienvermögen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der US Immobilien-Verwaltungs-GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; hierfür bestand eine Widerspruchsfrist bis zum 02.02.2026. Die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen belaufen sich auf 501.122,30 €, bei einem Massebestand von 25.037,46 €. Nach Abschluss der Verwertung der Insolvenzmasse wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Gläubiger können bis zum 11.0
05.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vor dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben. Zudem wurde ein Beschluss zur Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters getroffen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 477/23 U-10-9 In dem Insolvenzverfahren US Immobilien-Verwaltungs-GmbH, Liebigstraße 46, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76620),
vertreten durch:
Ulrike Schütz, (Geschäftsführerin), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolv…
810 IN 477/23 U-10-9 In dem Insolvenzverfahren US Immobilien-Verwaltungs-GmbH, Liebigstraße 46, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76620),
vertreten durch:
Ulrike Schütz, (Geschäftsführerin), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 11.05.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main 10.03.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 477/23 U-10-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
US Immobilien-Verwaltungs-GmbH, Liebigstraße 46, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76620), vertreten durch: Ulrike Schütz, (Geschäftsführerin),
werden für den Insolvenzverwalte…
Amtsgericht Frankfurt am Main 10.03.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 477/23 U-10-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
US Immobilien-Verwaltungs-GmbH, Liebigstraße 46, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76620), vertreten durch: Ulrike Schütz, (Geschäftsführerin),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR X
Auslagen EUR X
Zustellungsauslagen EUR X
Umsatzsteuer EUR X
Summe EUR X
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 28.838,95 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR X netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 477/23 U-10-9 In dem Insolvenzverfahren US Immobilien-Verwaltungs-GmbH, Liebigstraße 46, 60323 Frankfurt, betragen die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen € 501.122,30. Es ist ein Massebestand von € 25.037,46 vorhanden. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichtskosten sowie …
810 IN 477/23 U-10-9 In dem Insolvenzverfahren US Immobilien-Verwaltungs-GmbH, Liebigstraße 46, 60323 Frankfurt, betragen die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen € 501.122,30. Es ist ein Massebestand von € 25.037,46 vorhanden. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalter zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 477/23 U-10-9 In dem Insolvenzverfahren US Immobilien-Verwaltungs-GmbH, Liebigstraße 46, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76620),
vertreten durch:
Ulrike Schütz, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 19.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im sc…
810 IN 477/23 U-10-9 In dem Insolvenzverfahren US Immobilien-Verwaltungs-GmbH, Liebigstraße 46, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76620),
vertreten durch:
Ulrike Schütz, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 19.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.02.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 03.11.2025
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