Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 263553
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Insolvenzprofil
Steinheil Direkt-Marketing Druck-Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 263553
EUID
DEB8534.HRB263553
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
6 IN 341/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger
Adresse
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
Termine & Fristen
Aufhebung
20.10.2025
Bekanntmachung
11.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steinheil Direkt-Marketing Druck-Service GmbH ist am 20.10.2025 aufgehoben worden. Im Rahmen des aufgehobenen Verfahrens wird auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Nachtragsverteilung angeordnet. Diese betrifft Gegenstände, die aus der Masse ermittelt werden, und basiert auf Quotenausschüttungen aus der Forderungsanmeldung der Schuldnerin im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Kurt Schmid. Der voraussichtlich zur Masse fließende Betrag beläuft sich auf ca. 34.000,00 Euro. Die gem. § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 2.306.506,81 Euro. Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, übertragen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 341/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Steinheil Direkt-Marketing Druck-Service GmbH, Max-Planck-Straße 7, 71254 Ditzingen,
vertreten durch d. Geschäftsführer/in
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 263553
- Schuldnerin -
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In dem am 20.10.2025 aufgehobenen Insolvenzverfahren …
6 IN 341/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Steinheil Direkt-Marketing Druck-Service GmbH, Max-Planck-Straße 7, 71254 Ditzingen,
vertreten durch d. Geschäftsführer/in
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 263553
- Schuldnerin -
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In dem am 20.10.2025 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen, die aus der Masse ermittelt werden, angeordnet.
Es handelt sich um bereits erfolgte und zu erwartende Quotenausschüttungen aus der Forderungsanmeldung der Insolvenzschuldnerin im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Kurt Schmid.
Der voraussichtlich zur Masse fließende Betrag beläuft sich auf ca. 34.000,00 €, die gem. § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 2.306.506,81 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger,
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
übertragen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 341/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Steinheil Direkt-Marketing Druck-Service GmbH, Max-Planck-Straße 7, 71254 Ditzingen,
vertreten durch d. Geschäftsführer/in
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 263553
- Schuldnerin -
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In dem am 20.10.2025 aufgehobenen Insolvenzverfahren …
6 IN 341/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Steinheil Direkt-Marketing Druck-Service GmbH, Max-Planck-Straße 7, 71254 Ditzingen,
vertreten durch d. Geschäftsführer/in
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 263553
- Schuldnerin -
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In dem am 20.10.2025 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen, die aus der Masse ermittelt werden, angeordnet.
Es handelt sich um bereits erfolgte und zu erwartende Quotenausschüttungen aus der Forderungsanmeldung der Insolvenzschuldnerin im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Kurt Schmid.
Der voraussichtlich zur Masse fließende Betrag beläuft sich auf ca. 34.000,00 €, die gem. § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 2.306.506,81 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger,
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 11.05.2026
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