die Durchführung von Hochbauarbeiten sowie Projektentwicklung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Steinmeier & Siepen Hochbau GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Duisburg hat zwei Bekanntmachungen erlassen. Im ersten Teil wird die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO angekündigt. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 12.05.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 01.04.2026 vor. Im zweiten Teil, datiert vom 30.12.2025, wird ein Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung per schriftlicher Abstimmung auf den 30.01.2026 festgelegt. Gegenstand ist die Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, konkret den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung. Gläubiger können bis zum 30.01.2026 schriftliche Stellungnahmen einreichen. Bei Nichtteilnahme gilt die Zustimmung als erteilt. Rechtsbehelfe sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 12/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33754 eingetragenen Steinmeier & Siepen Hochbau GmbH, Zum Tollberg 15, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marvin Siepen, Bahnhofstraß…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 12/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33754 eingetragenen Steinmeier & Siepen Hochbau GmbH, Zum Tollberg 15, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marvin Siepen, Bahnhofstraße 59, 46499 Hamminkeln und Herrn Steinmeier Simon, Schulstraße 45, 46395 Bocholt
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
64 IN 12/23
Amtsgericht Duisburg, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 12/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33754 eingetragenen Steinmeier & Siepen Hochbau GmbH, Zum Tollberg 15, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marvin Siepen, Bahnhofstraß…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 12/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33754 eingetragenen Steinmeier & Siepen Hochbau GmbH, Zum Tollberg 15, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marvin Siepen, Bahnhofstraße 59, 46499 Hamminkeln und Herrn Steinmeier Simon, Schulstraße 45, 46395 Bocholt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Baumann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tiergartenstraße 28 A, 47533 Kleve
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 30.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss einer Vergleichsvereinbarung,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 23.12.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
64 IN 12/23
Amtsgericht Duisburg, 30.12.2025
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