Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 33187
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Stemprock Handels GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 33187
EUID
DER1202.HRB33187
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 194/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Schwentker
Adresse
Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
Termine & Fristen
Aufhebung
07.02.2026 , 18:46 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stemprock Handels GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33187, ist am 07.02.2026 um 18:46 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Schwentker. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 194/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33187 eingetragenen Stemprock Handels GmbH, Schlehenhag 1, 46537 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Stemprock, Schlehenhag 1, 46537 Dins…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 194/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33187 eingetragenen Stemprock Handels GmbH, Schlehenhag 1, 46537 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Stemprock, Schlehenhag 1, 46537 Dinslaken
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
wird heute, am 07.02.2026, um 18:46 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
64 IN 194/21
Amtsgericht Duisburg, 07.02.2026
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