Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
STERNENKÖCHE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hochstraße 26, 95131 Schwarzenbach a.Wald
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Hof HRB 6615
EUID
DED4501V.HRB6615
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hof
Aktenzeichen
IN 298/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg
Adresse
Prieserstraße 2, 95444 Bayreuth
Telefon
+49(921)151103-20
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.10.2025 , 07:50 Uhr
Berichtstermin
25.02.2026 , 13:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
1. Betrieb einer Großküche / Pflegeheimküche 2. Betrieb eines Pflegeheimcafés 3. Haushalts- und Reinigungsdienstleistungen 4. Hauswirtschafts- und Instandhaltungsdienstleistungen 5. Betrieb eines Lieferservices 6. Übernahme von Beratungs- und Interimsfunktionen 7. Unternehmensberatung (ohne Rechts- und Steuerberatung) 8. Schulungen und Seminare 9. Dienstleistungen im Bereich des Gastronomiewesens
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der STERNENKÖCHE GmbH wurde am 10.10.2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zur Sicherung des Schuldnervermögens ist die Anordnung erfolgt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg bestellt. Ein Schreibfehler im Rubrum wurde am 13.10.2025 dahingehend berichtigt, dass der Firmenname korrekt STERNENKÖCHE GmbH lautet. Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am 25.02.2026 um 13 Uhr um Zustimmung zur meistbietenden Verwertung des schuldnerischen Unternehmens.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 298/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STERNENKÖCHE GmbH, Hochstraße 26, 95131 Schwarzenbach am Wald, vertreten durch die Geschäftsführerin Thomann Sandy
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6615
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DiLigens Di Stefa…
IN 298/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STERNENKÖCHE GmbH, Hochstraße 26, 95131 Schwarzenbach am Wald, vertreten durch die Geschäftsführerin Thomann Sandy
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6615
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt, Rechtsanwälte Insolvenverwalter PartG mbB, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, Gz.: 25/000120
|
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am 25.02.2026 um 13 Uhr, Sitzungssaal 012, Berliner Platz 1, 95030 Hof Zustimmung zu folgenden Punkten:
|Zustimmung zur meistbietenden Verwertung des schuldnerischen Unternehmens
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 298/25
In dem Verfahren über den Antrag d.
STERNEKÖCHE GmbH, Hochstraße 26, 95131 Schwarzenbach a Wald, vertreten durch die Geschäftsführerin Thomann Sandy
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6615
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DiLigens Di Stefano Linsenb…
Az.: IN 298/25
In dem Verfahren über den Antrag d.
STERNEKÖCHE GmbH, Hochstraße 26, 95131 Schwarzenbach a Wald, vertreten durch die Geschäftsführerin Thomann Sandy
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6615
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt, Rechtsanwälte Insolvenverwalter PartG mbB, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, Gz.: 25/000120
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 10.10.2025 um 07:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg,
Prieserstraße 2, 95444 Bayreuth,
Telefon: +49(921)151103-20, Telefax: +49(921)151103-25.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 298/25
In dem Verfahren über den Antrag d.
STERNEKÖCHE GmbH, Hochstraße 26, 95131 Schwarzenbach a Wald, vertreten durch die Geschäftsführerin Thomann Sandy
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6615
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DiLigens Di Stefano Linsenbarth …
IN 298/25
In dem Verfahren über den Antrag d.
STERNEKÖCHE GmbH, Hochstraße 26, 95131 Schwarzenbach a Wald, vertreten durch die Geschäftsführerin Thomann Sandy
Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRB 6615
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt, Rechtsanwälte Insolvenverwalter PartG mbB, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, Gz.: 25/000120
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 10.10.2025 (Az. IN 298/25) wird im Rubrum aufgrund eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass der Firmenname richtig STERNENKÖCHE GmbH (nicht STERNEKÖCHE) lautet.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 13.10.2025
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