die Entwicklung und die industrielle Fertigung von Produkten der Feinwerk-, Elektro-, Prüf- und Kältetechnik sowie deren Vertrieb, auch fremder Hersteller
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der STF Innovative Produkte GmbH ist die Anordnung der Eigenverwaltung am 05.04.2024 aufgehoben. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Friedrich Elsholz bestellt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 119-121) erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Frist für Widersprüche der Beteiligten am 29.08.2024 endet. Ein Termin zur Anhörung der Schuldnerin über die Verhältnisse des Verfahrens, insbesondere zur Rechnungslegung über die Eigenverwaltung, ist auf den 12.03.2025 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 5103 des Amtsgerichts Aschaffenburg festgesetzt. Das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers ist angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
654 IN 286/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STF Innovative Produkte GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 3, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7259
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAW…
654 IN 286/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STF Innovative Produkte GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 3, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7259
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAWYER, Hinüberstraße 4 a, 30175 Hannover, Gz.: 19/13/FS/pk
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1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 05.04.2024 um 09:00 Uhr aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Friedrich Elsholz
Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg
Telefon: +49 (6021) 4376060, Fax: +49 (6021) 4376066
info@eb-legal.com
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 05.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
654 IN 286/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STF Innovative Produkte GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 3, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7259
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAW…
654 IN 286/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STF Innovative Produkte GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 3, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7259
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAWYER, Hinüberstraße 4 a, 30175 Hannover, Gz.: 19/13/FS/pk
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 119- 121 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
654 IN 286/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STF Innovative Produkte GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 3, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7259
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAW…
654 IN 286/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
STF Innovative Produkte GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 3, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7259
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAWYER, Hinüberstraße 4 a, 30175 Hannover, Gz.: 19/13/FS/pk
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Terminsbestimmung:
Termin zur Anhörung der Schuldnerin über die das Verfahren betreffenden Verhältnisse, insbesondere die Rechnungslegung über die Eigenverwaltung
wird bestimmt auf
Mittwoch, 12.03.2025, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5, 63739 Aschaffenburg
Das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Schuldnerin wird angeordnet.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 13.02.2025
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