Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stimmy UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23329
EUID
DET2101V.HRB23329
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 9/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
01.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stimmy UG mit Sitz in Kellenbach ist am 01.04.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind ebenfalls am 01.04.2025 aufgehoben worden. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den entsprechenden Beschluss erlassen, der in der Geschäftsstelle eingesehen werden kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 9/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Stimmy UG, Schiefersteinstraße 27, 55606 Kellenbach (AG Bad Kreuznach, HRB 23329), vertr. d.: Timea Szabo, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 01.04.2025 nach Abweisun…
3 IN 9/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Stimmy UG, Schiefersteinstraße 27, 55606 Kellenbach (AG Bad Kreuznach, HRB 23329), vertr. d.: Timea Szabo, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 01.04.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 01.04.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 9/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stimmy UG, Schiefersteinstraße 27, 55606 Kellenbach (AG Bad Kreuznach, HRB 23329), vertr. d.: Timea Szabo, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.04.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verf…
3 IN 9/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stimmy UG, Schiefersteinstraße 27, 55606 Kellenbach (AG Bad Kreuznach, HRB 23329), vertr. d.: Timea Szabo, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.04.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 01.04.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 01.04.2025
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