Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stohr, Bettina
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ostlandweg 6, 49545 Tecklenburg
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRA 7888
EUID
DER2706.HRA7888
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
72 IN 62/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling
Adresse
Klosterstraße 2, 49477 Ibbenbüren
Telefon
05451/5022820
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.01.2026 , 09:09 Uhr
Eröffnung
01.04.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.06.2026
Berichtstermin
30.06.2026
Gläubigerversammlung
01.07.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Bettina Stohr, Inhaberin der Firma Restaurationsbetriebe Norbert Dresselhaus, ist am 01.04.2026 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge von Gläubigerinnen sowie der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.06.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.06.2026. Die Gläubiger haben bis zu diesem Datum die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten einzureichen. Die Unterlagen liegen ab dem 16.06.2026 zur Einsicht aus. Ein Widerspruch gegen Forderungen ist bis zum Prüfungsstichtag möglich. Im Rahmen des Verfahrens ist die Zulässigkeit des Antrags der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung festgestellt worden. Die Schuldnerin erlangt die Restschuldbefreiung, wenn sie den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen. Zudem ist eine Veräußerung des Betriebes an die Max & Moritz LandAllerlei GmbH für 41.500,00 € vorgesehen, wozu die Gläubigerversammlung am 01.07.2026 beschließen soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 62/25
Über das Vermögen
der Frau Bettina Stohr, geboren am 12.05.1964, Ostlandweg 6, 49545 Tecklenburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7888 eingetragenen Firma Restaurationsbetriebe Norbert Dresselhaus
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 62/25
Über das Vermögen
der Frau Bettina Stohr, geboren am 12.05.1964, Ostlandweg 6, 49545 Tecklenburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7888 eingetragenen Firma Restaurationsbetriebe Norbert Dresselhaus
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.04.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling, Klosterstraße 2, 49477 Ibbenbüren, Telefon: 05451/5022820, Fax: 0545150228220.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
72 IN 62/25
Amtsgericht Münster, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 62/25
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
der Frau Bettina Stohr, geboren am 12.05.1964, Ostlandweg 6, 49545 Tecklenburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7888 eingetragenen Firma Restaurationsbetriebe Norbert Dresselhaus
…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 62/25
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
der Frau Bettina Stohr, geboren am 12.05.1964, Ostlandweg 6, 49545 Tecklenburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7888 eingetragenen Firma Restaurationsbetriebe Norbert Dresselhaus
wird wegen der Beschluss vom 01.04.2026 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Unvollständigkeit ergänzt:
Die Eröffnung erfolgt aufgrund de6 am 03.12.2025 und 06.03.2026 bei Gericht eingegangenen Anträge von Gläubigerinnen sowie eines am 27.03.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 72 IN 62/25 und 72 IN 12/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.04.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
72 IN 62/25
Amtsgericht Münster, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 62/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Bettina Stohr, Ostlandweg 6, 49545 Tecklenburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7888 eingetragenen Firma Restaurationsbetriebe Norbert Dresselhaus
ist der Antrag der Schuldnerin auf…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 62/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Bettina Stohr, Ostlandweg 6, 49545 Tecklenburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7888 eingetragenen Firma Restaurationsbetriebe Norbert Dresselhaus
ist der Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Die Schuldnerin erlangt Restschuldbefreiung, wenn sie den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist die Schuldnerin.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
72 IN 62/25
Amtsgericht Münster, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 62/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Bettina Stohr, geboren am 12.05.1964, Ostlandweg 6, 49545 Tecklenburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7888 eingetragenen Firma Restaurationsbetriebe Norbert Dresselhaus
i…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 62/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Bettina Stohr, geboren am 12.05.1964, Ostlandweg 6, 49545 Tecklenburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7888 eingetragenen Firma Restaurationsbetriebe Norbert Dresselhaus
ist am 08.01.2026, um 09:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling, Klosterstraße 2, 49477 Ibbenbüren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
72 IN 62/25
Amtsgericht Münster, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 62/25
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
der Frau Bettina Stohr, geboren am 12.05.1964, Ostlandweg 6, 49545 Tecklenburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7888 eingetragenen Firma Restaurationsbetriebe Norbert Dresselhaus
…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 62/25
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
der Frau Bettina Stohr, geboren am 12.05.1964, Ostlandweg 6, 49545 Tecklenburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Steinfurt unter HRA 7888 eingetragenen Firma Restaurationsbetriebe Norbert Dresselhaus
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) Veräußerung des antragsgegenständlichen Betriebes gemäß Kaufvertrag vom 29.04.2026 mit der Max & Moritz LandAllerlei GmbH zu einem Kaufpreis von 41.500,00 €,
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 01.07.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
72 IN 62/25
Amtsgericht Münster, 12.05.2026
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