Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wenzel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 2966
EUID
DER2707.HRB2966
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 14/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Termin Gläubigerversammlung Vergleich Lesker Elektrotechnik
26.06.2024 , 11:00 Uhr
Termin Gläubigerversammlung Vergleich Norbert Wenzel
06.05.2025 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wenzel GmbH ist anhängig. Am 31.03.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im Verfahren wurden Termine zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin angeordnet. Ein Termin zur Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Lesker Elektrotechnik e.K. über einen Betrag von 7.500,00 EUR war für den 26.06.2024 anberaumt. Ein weiterer Termin zur Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer Herrn Norbert Wenzel über einen Betrag von 5.031,00 EUR war für den 06.05.2025 bestimmt. Da die Anzeige der Masseunzulänglichkeit im März 2026 eingegangen ist, gilt das Verfahren aktuell als in der Phase der Masseunzulänglichkeit bzw. Vorbereitung auf die Aufhebung oder Einstellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 14/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 2966 eingetragenen Wenzel GmbH, Ostendarper Straße 104, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Wenzel, Ostendarper Str. 104, 48691 Vre…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 14/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 2966 eingetragenen Wenzel GmbH, Ostendarper Straße 104, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Wenzel, Ostendarper Str. 104, 48691 Vreden
ist am 31.03.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
77 IN 14/19
Amtsgericht Münster, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 14/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 2966 eingetragenen Wenzel GmbH, Ostendarper Straße 104, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Wenzel, Ostendarper Str. 104, 48691 Vre…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 14/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 2966 eingetragenen Wenzel GmbH, Ostendarper Straße 104, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Wenzel, Ostendarper Str. 104, 48691 Vreden
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zwischen der Insolvenzverwalterin und der Lesker Elektrotechnik e.K., wonach mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 7.500,00 EUR sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Insolvenzschuldnerin mit der Lesker Elektrotechnik e.K. abgegolten sind , bestimmt auf
Mittwoch, 26.06.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung kann bei Gericht während der Sprechzeiten auch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 14/19
Amtsgericht Münster, 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 14/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 2966 eingetragenen Wenzel GmbH, Ostendarper Straße 104, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Wenzel, Ostendarper Str. 104, 48691 Vre…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 14/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 2966 eingetragenen Wenzel GmbH, Ostendarper Straße 104, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Wenzel, Ostendarper Str. 104, 48691 Vreden
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird über eine von der Verwalterin beabsichtigte besondere Rechtshandlung der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO); hier:
"Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der Insolvenzschuldnerin, Herrn Norbert Wenzel, dass gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 5.031,00 EUR sämtliche Ansprüche der Insolvenzmasse gegen den Geschäftsführer erledigt sind";
Termin bestimmt auf
Dienstag, 06.05.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Antrag vom 2.4.2025 kann hier insoweit auf der Geschäftsstelle während der Sprechzeiten auch vor Ort eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 14/19
Amtsgericht Münster, 08.04.2025
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