Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stolz & Müller GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Maigasse 6, 67489 Kirrweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 31096
EUID
DET3304V.HRB31096
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 92/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke
Kanzlei
Hezel Hancke Partner Partnerschaft mbB
Adresse
Q 7, 24, 68161 Mannheim
Telefon
0621-87755-986
Termine & Fristen
Beschluss
29.02.2024
Gegenstand des Unternehmens
ist die Herstellung und der Vertrieb von Design-Artikeln, insbesondere von Leuchten und Mobiliar sowie Beratung und Planung und alle sonstigen Tätigkeiten, die der Förderung des Unternehmensgegenstandes dienen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat am 29.02.2024 in dem Insolvenzverfahren gegen die Stolz & Müller GmbH die Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte im Antragsverfahren die Fortführungsmöglichkeiten geprüft und festgestellt, dass der Geschäftsbetrieb bei Durchführung eines Schuldenschnitts operativ profitabel geführt werden könne. Er hat Vertragsverhältnisse identifiziert und beendet sowie ein geleastes Fahrzeug zurückgegeben. Mit den Geschäftsführern wurde eine grobe Plangewinn- und Verlustplanung erstellt. Der beantragte Zuschlag von 25 % für die Bemühungen im Rahmen der beabsichtigten Sanierung mittels Insolvenzplans wurde nicht beanstandet. Die Vergütung beträgt 25 % der Vergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV. Es wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsbehelfe können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 92/23
29.02.2024
In dem Insolvenzverfahren
Stolz & Müller GmbH, Maigasse 6, 67489 Kirrweiler (AG Landau in der Pfalz, HRB 31096),
vertreten durch:
1. Martin Stolz, Zum Seligmacher 25, 76829 Ranschbach, (Geschäftsführer),
2. Volker Müller, Maigasse 6, 67489…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 92/23
29.02.2024
In dem Insolvenzverfahren
Stolz & Müller GmbH, Maigasse 6, 67489 Kirrweiler (AG Landau in der Pfalz, HRB 31096),
vertreten durch:
1. Martin Stolz, Zum Seligmacher 25, 76829 Ranschbach, (Geschäftsführer),
2. Volker Müller, Maigasse 6, 67489 Kirrweiler, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
Die Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Hezel Hancke Partner Partnerschaft mbB, Q 7, 24, 68161 Mannheim, Tel.: 0621-87755-986, Fax: 0621-87755-996
werden gem. §§ 21 II 1, 64 InsO wie folgt festgesetzt:
Vergütung inkl. Zuschlag v. 25 % xxx €
Auslagen gemäß § 8 III InsVV xxx €
19 % Umsatzsteuer xxx €
Gesamtbetrag xxx €
Es wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Berechnungsgrundlage beträgt xxx €. Der Regelsatz gemäß § 2 InsVV beträgt xxx €. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters beträgt in der Regel 25 % der Vergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV. Dieser Regelsatz ist auch im vorliegenden Verfahren angemessen.
Weiterhin wurden ein Zuschlag von 25 % für die Bemühungen im Rahmen der beabsichtigten Sanierung der Schuldnerin im Wege der Umsetzung eines Insolvenzplans geltend gemacht. Hierzu wird angeführt, dass der vorläufige Insolvenzverwalter bereits im Antragsverfahren die Fortführungsmöglichkeiten geprüft habe. Hierbei habe er feststellt, dass der Geschäftsbetrieb bei Durchführung eines Schuldenschnitts und Beendigung mehrerer Vertragsverhältnisse operativ profitabel geführt werden könne. Diesbezüglich habe der vorläufige Insolvenzverwalter unter anderem alle für den Geschäftsbetrieb notwendigen Vertragsverhältnisse und Lieferanten identifiziert und veranlasst, dass diejenigen Vertragsverhältnisse, die dauerhaft nicht mehr benötigt werden, nach Insolvenzeröffnung beendet werden können. Ferner sei bereits im Antragsverfahren ein geleastes Fahrzeug zurückgegeben worden. Mit dem Geschäftsführer habe der vorläufige Insolvenzverwalter für die Zeit nach Insolvenzeröffnung eine grobe Plangewinn- und Verlustplanung erstellt sowie die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung des beabsichtigten Insolvenzplans abgestimmt.
Der beantragte Zuschlag ist hiernach nicht zu beanstanden.
Hinzu kommen die Auslagen gemäß § 8 Abs. 3 InsVV und die Umsatzsteuer.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 92/23
07.10.2024
In dem Insolvenzverfahren
Stolz & Müller GmbH, Maigasse 6, 67489 Kirrweiler (AG Landau in der Pfalz, HRB 31096),
vertreten durch:
1. Martin Stolz, Zum Seligmacher 25, 76829 Ranschbach, (Geschäftsführer),
2. Volker Müller, Maigasse 6, 67489…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 92/23
07.10.2024
In dem Insolvenzverfahren
Stolz & Müller GmbH, Maigasse 6, 67489 Kirrweiler (AG Landau in der Pfalz, HRB 31096),
vertreten durch:
1. Martin Stolz, Zum Seligmacher 25, 76829 Ranschbach, (Geschäftsführer),
2. Volker Müller, Maigasse 6, 67489 Kirrweiler, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 04.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
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