Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Storeplus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 7958
Stammkapital
26.667,00 EUR
EUID
DEM1406.HRB7958
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 83/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.04.2024 , 13:20 Uhr
Eröffnung
16.05.2024 , 10:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.07.2024
Prüfungstermin
31.07.2024 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.01.2025
Widerspruchsfrist
03.03.2025
Forderungsanmeldefrist
25.07.2025
Widerspruchsfrist
25.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Erstellung von Softwarelösungen, insbesondere für den stationären Einzelhandel.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Softwareentwicklung
Geschäftstätigkeit
Erstellung von Softwarelösungen für den stationären Einzelhandel
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Storeplus GmbH wurde am 25.04.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 16.05.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Die Insolvenzforderungen sind bis zum 10.07.2024 beim Insolvenverwalter schriftlich anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 31.07.2024 um 09:30 Uhr statt. Für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO ist die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet; Widersprüche gegen diese Forderungen müssen bis spätestens 25.08.2025 beim Gericht eingegangen sein.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Storeplus GmbH in Hungen wurde am 25.04.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 16.05.2024 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Herr Laudenbac…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Storeplus GmbH in Hungen wurde am 25.04.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 16.05.2024 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Herr Laudenbach auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 10.07.2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin war für den 31.07.2024 angesetzt, in dem unter anderem über die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners, die Wahl eines weiteren Insolvenzverwalters sowie die Bildung eines Gläubigerausschusses beschlossen werden sollte. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurden Prüfungstermine im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widerspruchsfristen bis zum 03.03.2025 und 25.08.2025 galten.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Storeplus GmbH in Hungen ist am 16.05.2024 durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zuvor war am 25.04.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahren…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Storeplus GmbH in Hungen ist am 16.05.2024 durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zuvor war am 25.04.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 10.07.2024. Der Berichts- und Prüfungstermin ist für den 31.07.2024 angesetzt, in dem unter anderem über die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners, die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie die Bildung eines Gläubigerausschusses beschlossen werden soll. Für nachträglich angemeldete Forderungen sind gesonderte Fristen zur Anmeldung und zum Widerspruch festgelegt worden. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist mit Beschluss vom 09.12.2024 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Storeplus GmbH, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen (AG Gießen , HRB 7958),
vertreten durch:
Uwe Hoffmann, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen, (Geschäftsführer),
ist am 25.04.2024 um 13.20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Ve…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Storeplus GmbH, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen (AG Gießen , HRB 7958),
vertreten durch:
Uwe Hoffmann, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen, (Geschäftsführer),
ist am 25.04.2024 um 13.20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de bestellt worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragsgegnerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragsgegnerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 25.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/24:
Über das Vermögen der
Storeplus GmbH, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen (AG Gießen , HRB 7958), vertr. d.: Uwe Hoffmann, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen, (Geschäftsführer),
ist am 16.05.2024 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsa…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/24:
Über das Vermögen der
Storeplus GmbH, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen (AG Gießen , HRB 7958), vertr. d.: Uwe Hoffmann, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen, (Geschäftsführer),
ist am 16.05.2024 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 10.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichts- und Prüfungstermin am Mittwoch, 31.07.2024, 09:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden sowie zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 16.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Storeplus GmbH, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen (AG Gießen , HRB 7958),
vertreten durch:
Uwe Hoffmann, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 25.07.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Storeplus GmbH, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen (AG Gießen , HRB 7958),
vertreten durch:
Uwe Hoffmann, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 25.07.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 25.08.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 25.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Storeplus GmbH, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen (AG Gießen , HRB 7958),
vertreten durch:
Uwe Hoffmann, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 29.01.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Storeplus GmbH, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen (AG Gießen , HRB 7958),
vertreten durch:
Uwe Hoffmann, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen, (Geschäftsführer),
wird für die bis zum 29.01.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 03.03.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Storeplus GmbH, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen (AG Gießen , HRB 7958),
vertreten durch:
Uwe Hoffmann, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:
Dem In…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 83/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Storeplus GmbH, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen (AG Gießen , HRB 7958),
vertreten durch:
Uwe Hoffmann, Wolfskauter Weg 38, 35410 Hungen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 07.10.2024.
G r ü n d e:
Der vorläufige Verwalter hat am 07.10.2024 die Festsetzung einer Vergütung und Auslagen in Höhe von insgesamt EUR (brutto) beantragt. Am 28.10.2024 ist eine gerichtliche Zwischenverfügung ergangen. Daraufhin ist eine Stellungnahme vom 04.11.2024 bei Gericht eingegangen. Insoweit erfolgt die Festsetzung antragsgemäß.
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 25.04.2024 angeordnet und hat bis zum 16.05.2024 angedauert.
Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu.
Ermittlung der verwalteten Masse, § 63 Abs. 3 InsO, § 11 Abs. 1 InsVV:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Masse in Höhe von EUR 50.290,02 ausgegangen.
Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist in § 63 Abs. 3 InsO und in § 11 InsVV geregelt.
Nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO i. V. m. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV ist als Berechnungsgrundlage das Vermögen anzunehmen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt der Wertermittlung ist nach § 63 Abs. 3 S. 3 InsO regelmäßig der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung.
Bei der Bewertung der verwalteten Masse sind die allgemein gültigen Bewertungsgrundsätze, wie zum Beispiel gemäß §§ 252 HGB anzuwenden.
Sollte sich im eröffneten Verfahren herausstellen, dass die angesetzten Werte im Vergütungsbeschluss von den tatsächlichen Werten abweichen, kann der Beschluss unter Umständen noch nachträglich korrigiert werden. Eine nachträgliche Korrektur kann erfolgen, wenn durch eine fehlerhafte Bewertung der Gegenstände im Vergütungsbeschluss der ermittelte Wert der Gesamtmasse mehr als 20 % von dem tatsächlichen Wert abweicht, § 63 Abs. 3 S. 4 InsO. Diesen Umstand muss der Insolvenzverwalter dem Gericht spätestens mit der Vorlage der Schlussrechnung anzeigen, § 11 Abs. 2 InsVV.
Liegen im Zeitpunkt der Vergütungsfestsetzung genauere Erkenntnisse hinsichtlich des Verkehrswertes vor, braucht diese Schätzung nicht mehr zu erfolgen, sondern es ist der tatsächliche Verkehrswert anzusetzen. Dies ist auch geschehen im Beschluss des BGH vom 08.07.2004 (Rpfl. 04, Seite 64 f).
Die Berechnungsgrundlage wurde entsprechend den obigen Ausführungen ermittelt.
Die Berechnungsgrundlage setzt sich aus folgenden Einzelwerten zusammen:
1.
Ausstehende Einlagen der Gesellschafter
13.000,00 EUR
2.
Sachanlagevermögen
7.866,68 EUR
3.
Finanzanlagevermögen (Youbuyda-Beteiligung)
25.000,00 EUR
4.
Forderungseinzug Altforderungen
135,54 EUR
5.
Schadensersatz gegen Geschäftsführer
2.000,00 EUR
6.
Guthaben Städtische Sparkasse Offenbach
2.287,80 EUR
GESAMT:
50.290,02 EUR
Zu 1.: Gem. Gutachten sind von dem Stammkapital Einlagen i.H.v. 13.000,00 EUR noch nicht eingezahlt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat glaubhaft gemacht, dass die Gesellschafter zahlungsfähig sind und dieser Anspruch somit beitreibbar ist. Insofern ist der Betrag in voller Höhe anzusetzen.
Zu 2.: Der Wert des Sachanlagevermögens ist laut Gutachten mit 7.866,68 EUR anzusetzen. Eine Verwertung hat noch nicht stattgefunden. Es ist jedoch bereits ein Kaufinteressent vorhanden, der bereit ist, den angesetzten Betrag zu zahlen.
Zu 3.: Die Beteiligung an der youbuyda GmbH wurde zu einem Betrag i.H.v. 25.000,00 EUR veräußert.
Zu 4.: Es wurden insgesamt Altforderungen i.H.v. 135,54 EUR eingezogen. Dies ist aus der Summen- und Saldenliste des Kontos 1200 ersichtlich.
Zu 5.: Gem. Gutachten hat die Schuldnerin Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer i.H.v. mindestens 2.000,00 EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat glaubhaft gemacht, dass dieser Anspruch besteht und der Geschäftsführer zahlungsfähig ist.
Zu 6.: Es wurde ein Betrag i.H.v. 2.287,80 EUR Kontoguthaben bei der Städtischen Sparkasse Offenbach an das Insolvenzsonderkonto ausgekehrt. Dies ist aus der Summen- und Saldenliste des Kontos 1200 ersichtlich.
Regelsatz nach § 10, 2 InsVV:
Gemäß § 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für den endgültigen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR .
Bruchteil, § 11 InsVV:
Der vorläufige Verwalter erhält nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO in der Regel 25 % der Vergütung nach § 2 InsVV.
Erhöhungen / Herabsetzungen des Bruchteils nach § 11 InsVV:
Nach § 11 Abs. 3 InsVV ist Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters bei der Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen. Der Regelsatz von 25 % kann daher im Einzelfall erhöht oder gemindert werden.
Folgende Erhöhungen werden festgesetzt:
10% für das obstruktive Verhalten des Geschäftsführers. In einem sogenannten Normalverfahren ist davon auszugehen, dass der Schuldner bzw. ein Organ des Schuldners dem Insolvenzverwalter zur nötigen Auskunftserteilung zur Verfügung stehen. Erfüllt ein Schuldner seine Mitwirkungsverpflichtungen nicht und hat dies eine erhebliche Mehrbelastung zur Folge, kann die Festsetzung eines Zuschlags auf die Regelvergütung gerechtfertigt sein. Auf den Beschluss des BGH vom 24.01.2008, Az. IX ZB 120/07 wird Bezug genommen. Der Geschäftsführer stand dem vorläufigen Insolvenzverwalter für Auskünfte nicht zur Verfügung und Unterlagen wurden nicht bereitgestellt. Dadurch ergab sich eine erhebliche Mehrarbeit, die einen entsprechenden Zuschlag rechtfertigt.
Es werden 25 % der Vergütung für den endgültigen Verwalter zuzüglich einer Erhöhung von 10 % angesetzt. Dem vorläufigen Verwalter steht demnach eine Vergütung in Höhe des Bruchteils von 35% der nach § 2 InsVV ermittelten Regelvergütung zu.
35% aus EUR ergeben EUR.
Auslagen, §§ 10, 8 InsVV
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je begonnenen Monat beträgt. Die Pauschale wurde auf den Maximalbetrag von EUR für 1 angefangenen Monat festgesetzt.
Umsatzsteuer, §§ 10, 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 09.12.2024.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.