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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Verkauf und Vermittlung von Handelswaren und Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Geschäftsfeld der Bekleidung, Schuhen, Sportartikeln und Sportgeräten, jeweils soweit hierzu keine behördliche und/oder berufs- und standesrechtlichen Erlaubnisse/Genehmigungen erforderlich sind. Die Ausübung des Geschäftsgegenstandes erfolgt dabei in allen bekannten Verkaufsformen (Stationärer Handel, Versandhandel, Online-Handel) und auch allen zukünftig geeigneten Vertriebsplattformen.
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Storer Online GmbH, mit Sitz in Langenau, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 14.0
02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, wobei Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt gelten.
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