Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 3423
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Insolvenzprofil
Strack Norma GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Königsberger Straße 11, 58511 Lüdenscheid
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRA 3423
EUID
DER2604.HRA3423
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 53/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer
Rolle
Sachwalter
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2025 , 12:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.10.2025
Berichtstermin
05.11.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
05.11.2025 , 10:00 Uhr
Insolvenzplanabstimmung
20.11.2025 , 12:00 Uhr
Aufhebung
31.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Strack Norma GmbH & Co. KG ist am 01.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird in vorläufiger Eigenverwaltung geführt, wobei Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer als Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger hatten ihre Forderungen bis zum 15.10.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin und Prüfungstermin waren für den 05.11.2025 angesetzt. Im Anschluss wurde ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan vom 30.10.2025 auf den 20.11.2025 festgelegt. Das Verfahren ist zum Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben worden, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig geworden ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 53/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 3423 eingetragenen Strack Norma GmbH & Co. KG, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsreg…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 53/25
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 3423 eingetragenen Strack Norma GmbH & Co. KG, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4012 eingetragene Strack Norma Verwaltungs GmbH, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lang, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Innovatis, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund
wird zum Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 30.10.2025 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).
106 IN 53/25
Amtsgericht Hagen, 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 53/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 3423 eingetragenen Strack Norma GmbH & Co. KG, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 53/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 3423 eingetragenen Strack Norma GmbH & Co. KG, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4012 eingetragene Strack Norma Verwaltungs GmbH, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lang, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 12:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 19.05.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
- Thomas Stahl, Goethestr. 25, 58553 Halver
- Andreas Walter, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid
- Dr. Carsten Müller-Seils, Kirchweg 96, 50858 Köln
- Pensions-Sicherungs-Verein a.G., Edmund-Rumpler-Str. 4, 51149 Köln
- Naust Hunecke & Partner, Wirtschaftsprüfer vereidigte Buchprüfer Steuerberater Rechtsanwalt CPA mbH, lange Str. 19, 58636 Iserlohn.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Schuldners über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 05.11.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, 3. Etage, Sitzungssaal 363.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Schuldners (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Schuldners als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an den Schuldner und an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
106 IN 53/25
Hagen, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 3423 eingetragenen Strack Norma GmbH & Co. KG, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handels…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 3423 eingetragenen Strack Norma GmbH & Co. KG, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4012 eingetragene Strack Norma Verwaltungs GmbH, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lang, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Innovatis, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 30.10.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 20.11.2025, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, 1. Etage, Sitzungssaal 143.
Der Gläubigerausschuss, der Betriebsrat sowie der Sachwalter erhalten Gelegenheit, bis zum 19.11.2025 zu dem Insolvenzplan Stellung zu nehmen, § 232 Abs. 1, 3 InsO.
Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
106 IN 53/25
Amtsgericht Hagen, 07.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 3423 eingetragenen Strack Norma GmbH & Co. KG, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handels…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 3423 eingetragenen Strack Norma GmbH & Co. KG, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4012 eingetragene Strack Norma Verwaltungs GmbH, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lang, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Innovatis, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg
Vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
___________________________________________________________________
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Höhe von xxx EUR
___________________________________________________________________
Endbetrag xxx EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 16.05.2025 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt (§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern der Schuldner die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt. Daraus ergibt sich für den vorläufigen Insolvenzverwalter eine Regelvergütung von 15 %.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Die freie Insolvenzmasse zu Fortführungswerten betrug 7.740.777,51 EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 210.547,11 EUR.
Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 15 % in Höhe von 52.636,78 EUR zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung eines Vergütungszuschlags gem. § 12 a Abs. 3, § 3 InsVV in Höhe von 55%, mithin 94.746,19 EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.11.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen, auf höchstens 175 EUR je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters begrenzten jährlichen Pauschsatz fordern.
Der Zeitraum der vorläufigen Eigenverwaltung erstreckte sich vom 16.05.2025 bis zum 31.08.2025, mithin auf vier angefangene Monate.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen oder dem Landgericht Hagen, Heinitzstr. 42, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 eingesehen werden.
106 IN 53/25
Amtsgericht Hagen, 19.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 3423 eingetragenen Strack Norma GmbH & Co. KG, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handels…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 3423 eingetragenen Strack Norma GmbH & Co. KG, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4012 eingetragene Strack Norma Verwaltungs GmbH, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Lang, Königsberger Str. 11, 58511 Lüdenscheid,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Innovatis, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.09.2025 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters beträgt daher mindestens xxx EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV).
Nach im Bericht zur Gläubigerversammlung vom ausgewiesene freie Masse beträgt 7.740.777,51 EUR. Die Staffelvergütung des Sachwalters gem. § 12 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx EUR.
Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters beträgt demnach xxx EUR.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung eines Vergütungszuschlags gem. § 12 Abs. 3, § 3 InsVV in Höhe von 60%, auf mithin insgesamt xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.11.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 eingesehen werden.
106 IN 53/25
Amtsgericht Hagen, 20.11.2025
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