Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
STRATEGY CONCEPT COMMUNICATION GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Stahltwiete 21, 22761 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 163087
EUID
DEK1101.HRB163087
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 97/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2025 , 16:15 Uhr
Eröffnung
21.05.2025 , 16:49 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.07.2025
Berichtstermin
30.07.2025 , 10:55 Uhr
Prüfungstermin
30.07.2025 , 10:55 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben einer Gesellschaft für Beratung und Durchführung von Marketing-, Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen jeglicher Art. Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten Marketing, Werbung, Verkaufsförderung und Kommunikation. Entwicklung, Umsetzung und Vertrieb von eigenen und fremden Kommunikationsdiensten und -produkten im IT- und Telekommunikationssektor. Aufbau, Kauf, Nutzung und Vermarktung von Lizenz- und Markenrechten. Beteiligung an anderen Unternehmen und / oder die Geschäftsführung anderer Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STRATEGY CONCEPT COMMUNICATION GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 21.05.2025 eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags vom 31.03.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 02.0erm 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 30.07.2025 angesetzt. Am 25.09.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen von Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STRATEGY CONCEPT COMMUNICATION GmbH wurde am 21.05.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 23.04.2025 angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STRATEGY CONCEPT COMMUNICATION GmbH wurde am 21.05.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 23.04.2025 angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 02.07.2025. Ein Termin für die Gläubigerversammlung, der Berichtstermin und der Prüfungstermin fand am 30.07.2025 statt. Am 25.09.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 97/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163087 eingetragenen STRATEGY CONCEPT COMMUNICATION GmbH, Stahltwiete 21, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Eberhard Matheus, und die Gesellschafteri…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 97/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163087 eingetragenen STRATEGY CONCEPT COMMUNICATION GmbH, Stahltwiete 21, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Eberhard Matheus, und die Gesellschafterin Frau Outi Kaarina Suikki-Matheus,
Geschäftszweig: Das Betreiben einer Gesellschaft für Beratung und Durchführung von Marketing-, Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen jeglicher Art. Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten Marketing, Werbung u.a
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.05.2025, um 16:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 30.07.2025, 10:55 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 97/25
Amtsgericht Hamburg, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 97/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163087 eingetragenen STRATEGY CONCEPT COMMUNICATION GmbH, Stahltwiete 21, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Eberhard Matheu…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 97/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163087 eingetragenen STRATEGY CONCEPT COMMUNICATION GmbH, Stahltwiete 21, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Eberhard Matheus und die Gesellschafterin Frau Outi Kaarina Suikki-Matheus
ist am 25.09.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67g IN 97/25
Amtsgericht Hamburg, 26.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 97/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163087 eingetragenen STRATEGY CONCEPT COMMUNICATION GmbH, Stahltwiete 21, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Eberh…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 97/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163087 eingetragenen STRATEGY CONCEPT COMMUNICATION GmbH, Stahltwiete 21, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Eberhard Matheus, und die Geschäftsführerin Frau Outi Kaarina Suikki-Matheus,
Geschäftszweig: Das Betreiben einer Gesellschaft für Beratung und Durchführung von Marketing-, Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen jeglicher Art. Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten Marketing, Werbung u.a
ist am 23.04.2025, um 16:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 97/25
Amtsgericht Hamburg, 23.04.2025
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