Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Straub & Hagen Elektrotechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 212262
EUID
DEP3210.HRB212262
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 102/19
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Schroth
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
22.01.2026
Vergütungsfestsetzung
23.01.2026
Bekanntmachung
02.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Straub & Hagen Elektrotechnik GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Nachtragsverteilung angeordnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Martin Schroth, hat die Festsetzung seiner Vergütung für diese Nachtragsverteilung beantragt. Das Amtsgericht Cloppenburg hat die Vergütung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Zudem ist die Nachtragsverteilung bezüglich einer Quotenzahlung aus dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Geschäftsführers Herrn Willi Straub aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss zur Vergütungsfestsetzung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 102/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Straub & Hagen Elektrotechnik GmbH, Sedelsberger Straße 20 a, 26169 Friesoythe (AG Oldenburg, HRB 212262), vertr. d.: Willi Straub, Hexenberg 1, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), wird die Nachtragsverteilung bezüglich einer Quotenzahlung aus dem Restschuld…
9 IN 102/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Straub & Hagen Elektrotechnik GmbH, Sedelsberger Straße 20 a, 26169 Friesoythe (AG Oldenburg, HRB 212262), vertr. d.: Willi Straub, Hexenberg 1, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), wird die Nachtragsverteilung bezüglich einer Quotenzahlung aus dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Herrn Willi Straub aufgehoben.
Amtsgericht Cloppenburg, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 102/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Straub & Hagen Elektrotechnik GmbH, Sedelsberger Straße 20 a, 26169 Friesoythe (AG Oldenburg, HRB 212262), vertr. d.: Willi Straub, Sedelsberger Straße 20 a, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Sc…
9 IN 102/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Straub & Hagen Elektrotechnik GmbH, Sedelsberger Straße 20 a, 26169 Friesoythe (AG Oldenburg, HRB 212262), vertr. d.: Willi Straub, Sedelsberger Straße 20 a, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Schroth für die durch Beschluss vom angeordnete Nachtragsverteilung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (§ 6 InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütungfür die Nachtragsverteilung.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 InsVV ist die Vergütung unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen.
Die beantragte Vergütung ist angemessen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 23.01.2026
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