Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 10855
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Strax Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Belgische Allee 52, 53842 Troisdorf
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 10855
EUID
DER3208.HRB10855
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 118/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Obermüller
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.07.2024 , 11:57 Uhr
Eröffnung
13.11.2024 , 10:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.12.2024
Berichtstermin
20.01.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
20.01.2025 , 09:00 Uhr
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
16.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten von Beteiligungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat am 09.07.2024 um 11:57 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Strax Holding GmbH, Belgische Allee 52, 53842 Troisdorf, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10855 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Gudmundur Palmason vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, bestellt worden. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über ihr Vermögen ist eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Strax Holding GmbH ist am 09.07.2024 durch das Amtsgericht Bonn angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Obermüller bestellt worden. Es sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 und 3 InsO verfügt worden, darunter ein Zahl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Strax Holding GmbH ist am 09.07.2024 durch das Amtsgericht Bonn angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Obermüller bestellt worden. Es sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 und 3 InsO verfügt worden, darunter ein Zahlungs- und Verfügungsverbot zugunsten des vorläufigen Verwalters sowie ein Verbot der Zwangsvollstreckung. Am 16.07.2024 ist Rechtsanwalt Klaus Regeling zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderung zur laufenden Nummer 0-11, die durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Dirk Obermüller angemeldet worden ist. In diesem Bereich hat allein Herr Regeling die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Strax Holding GmbH ist am 13.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 09.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Obermüller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 16.07.2026 wurde Rechtsanwalt K…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Strax Holding GmbH ist am 13.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 09.07.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Obermüller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 16.07.2026 wurde Rechtsanwalt Klaus Regeling als Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung einer bestimmten Forderung bestellt. Zum Hauptinsolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Obermüller ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Gläubigerforderungen endet am 20.12.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist für den 20.01.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 118/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10855 eingetragenen Strax Holding GmbH, Belgische Allee 52, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gudmundur Palmason, Beckers Gart…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 118/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10855 eingetragenen Strax Holding GmbH, Belgische Allee 52, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gudmundur Palmason, Beckers Garten 9, 53179 Bonn
Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten von Beteiligungen.
ist am 09.07.2024, um 11:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 118/24
Amtsgericht Bonn, 09.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 118/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10855 eingetragenen Strax Holding GmbH, Belgische Allee 52, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gudmundur Palmason, Aegisida 56, 107 Reykj…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 118/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10855 eingetragenen Strax Holding GmbH, Belgische Allee 52, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gudmundur Palmason, Aegisida 56, 107 Reykjavik, Island
wird Rechtsanwalt Klaus Regeling, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderung zu der lfd. Nr. 0-11, angemeldet durch den Insolvenzverwalter Dirk Obermüller. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
99 IN 118/24
Amtsgericht Bonn, 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 118/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10855 eingetragenen Strax Holding GmbH, Belgische Allee 52, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführ…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 118/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10855 eingetragenen Strax Holding GmbH, Belgische Allee 52, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gudmundur Palmason, Beckers Garten 9, 53179 Bonn
Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten von Beteiligungen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.11.2024, um 10:51 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 20.01.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 2. Etage, Sitzungssaal S 2.18 (Saalbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung oder Stilllegung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Bildung oder Nicht-Bildung eines Gläubigerausschusses
- die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, für die Zeiträume nach Einstellung der Geschäftstätigkeit einen Antrag auf Befreiung von der Prüfungspflicht nach bspw. § 71 Abs. 3 GmbHG analog zu stellen.
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Die deutschen Gerichte sind für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens international zuständig. Denn die Schuldnerin hat den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass die Schuldnerin ihren Satzungssitz in Troisdorf hat. Objektive Kriterien, die die Vermutungswirkung des Art. 3 Abs. 1 S.2 EulnsVO entkräften, konnten nicht festgestellt werden. Unter Gesamtbetrachtung aller Umstände ist daher davon auszugehen, dass der "COMI" der Schuldnerin in Deutschland liegt.
Erkenntnisse über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO über das Vermögen der Schuldnerin in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liegen dem Gericht nicht vor.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
99 IN 118/24
Bonn, 13.11.2024
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