Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 14090
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Studioraum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Südfeld 36, 48308 Senden
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 14090
Stammkapital
25.500,00 EUR
EUID
DER2707.HRB14090
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
79 IN 58/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.09.2024 , 12:00 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.02.2025
Berichtstermin
26.02.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
26.02.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
16.04.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Studioraum GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Münster hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.04.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Studioraum GmbH ist Gegenstand zweier Bekanntmachungen des Amtsgerichts Münster. Im ersten Schritt wurden am 17.09.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet, wodurch die Schuldnerin in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt wurde. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechts…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Studioraum GmbH ist Gegenstand zweier Bekanntmachungen des Amtsgerichts Münster. Im ersten Schritt wurden am 17.09.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet, wodurch die Schuldnerin in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt wurde. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist das Hauptverfahren eröffnet worden. Es werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 16.04.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Studioraum GmbH wurde am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 16.09.2024. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin sowie zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff bestell…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Studioraum GmbH wurde am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 16.09.2024. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin sowie zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff bestellt. Die Gläubiger waren aufgefordert, Forderungen bis zum 05.02.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 26.02.2025 angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem über die Betriebsveräußerung an Sabine Matthesen sowie die Bestellung des Gläubigerausschusses beschlossen werden. Zudem wurde eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 29.11.2024 wegen offenbarer Unrichtigkeit der Namen der Geschäftsführer verfügt. Ein weiterer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist für den 16.04.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 58/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 14090 eingetragenen Studioraum GmbH, Im Südfeld 36, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Sabine Matthesen, Cremannsbusch 10, 48282 Em…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 58/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 14090 eingetragenen Studioraum GmbH, Im Südfeld 36, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Sabine Matthesen, Cremannsbusch 10, 48282 Emsdetten und Herrn Marc Schlott, Goebenstraße 14, 48151 Münster und Frau Claudia Arning, Lasbeck 12, 48329 Havixbeck
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.
79 IN 58/24
Amtsgericht Münster, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 58/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 14090 eingetragenen Studioraum GmbH, Im Südfeld 36, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Claudia Matthesen, Cremannsbusch 1…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 58/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 14090 eingetragenen Studioraum GmbH, Im Südfeld 36, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Claudia Matthesen, Cremannsbusch 10, 48282 Emsdetten und Herrn Marco Schlott, Goebenstraße 14, 48151 Münster und Frau Claudia Arning, Lasbeck 12, 48329 Havixbeck
ist am 17.09.2024, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
79 IN 58/24
Amtsgericht Münster, 17.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 58/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 14090 eingetragenen Studioraum GmbH, Im Südfeld 36, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sabine Matthesen, Cremannsbusch 10, 48282 Emsdetten …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 58/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 14090 eingetragenen Studioraum GmbH, Im Südfeld 36, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sabine Matthesen, Cremannsbusch 10, 48282 Emsdetten und Herrn Marc Schlott, Goebenstraße 14, 48151 Münster und Frau Claudia Arning, Lasbeck 12, 48329 Havixbeck
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Slobbe, Simon, Westfalendamm 217, 44141 Dortmund
wird der Eröffnungsbeschluss vom 29.11.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Geschäftsführerin Matthesen mit Vornahmen nicht "Claudia", sondern
"Sabine"
und der Geschäftsführer Schlott mit Vornamen nicht "Marco", sondern
"Marc"
heißt
.
79 IN 58/24
Münster, 04.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 58/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 14090 eingetragenen Studioraum GmbH, Im Südfeld 36, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Claudia Matthesen, Cremannsbusch 10, 48282 Emsdetten und Herrn Marco S…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 58/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 14090 eingetragenen Studioraum GmbH, Im Südfeld 36, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Claudia Matthesen, Cremannsbusch 10, 48282 Emsdetten und Herrn Marco Schlott, Goebenstraße 14, 48151 Münster und Frau Claudia Arning, Lasbeck 12, 48329 Havixbeck
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 26.02.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§§ 160,162 InsO), nämlich die Genehmigung eines Unternehmenskaufvertrages mit Sabine Matthesen, Cremannbusch 10, 48282 Emsdetten.
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
79 IN 58/24
Amtsgericht Münster, 01.12.2024
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