Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
STYLE & SPIRIT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 86270
EUID
DEK1101.HRB86270
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 21/06
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingmar Jarchow
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Das Design und der Import von und der Handel mit Textilien, insbesondere von Modekollektionen, sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen, soweit dafür nicht jeweils die Erteilung einer besonderen Erlaubnis erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der STYLE & SPIRIT GmbH mit dem Aktenzeichen 67g IN 21/06 liegt Masseunzulänglichkeit vor. Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit am 17.03.2025 angezeigt (§§ 208 ff. InsO). Die Beteiligten sind bis zum 06.05.2025 aufgefordert, im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Schlussrechnung des Verwalters sowie zu weiteren Punkten wie dem Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Zur Verteilung steht ein Betrag von 320.836,23 EUR gegenüber Forderungen in Höhe von 3.205.849,14 EUR. Eine Schlussverteilung soll stattfinden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 21/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86270 eingetragenen STYLE & SPIRIT GmbH, Obenhauptstraße 15, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Nicolaus Reusch
Insolvenzverwalter: Rechtsanwal…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 21/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86270 eingetragenen STYLE & SPIRIT GmbH, Obenhauptstraße 15, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Nicolaus Reusch
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Joachim Büttner, Osdorfer Landstraße 230, 22549 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Gemäß § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung a.F. beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 35 und 95 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation, außerdem der Tätigkeit als Kassenprüfer ein Stundensatz von EUR angemessen ist. Für 92,6 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B403 eingesehen werden.
67g IN 21/06
Amtsgericht Hamburg, 09.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 21/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86270 eingetragenen STYLE & SPIRIT GmbH, Obenhauptstraße 15, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Nicolaus Reusch
soll die Schlussverteilung stat…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 21/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86270 eingetragenen STYLE & SPIRIT GmbH, Obenhauptstraße 15, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Nicolaus Reusch
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 3.205.849,14 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 320.836,23 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die weiteren Massekosten.
67g IN 21/06
Amtsgericht Hamburg, 25.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 21/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86270 eingetragenen STYLE & SPIRIT GmbH, Obenhauptstraße 15, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Nicolaus Reusch
ist am 17.03.2025 bei Gericht d…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 21/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86270 eingetragenen STYLE & SPIRIT GmbH, Obenhauptstraße 15, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Nicolaus Reusch
ist am 17.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.05.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B403 niedergelegt.
Dort sind auch die Tabelle mit den ggf. noch zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 21/06
Amtsgericht Hamburg, 18.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 21/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86270 eingetragenen STYLE & SPIRIT GmbH, Obenhauptstraße 15, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Nicolaus Reusch
ist am 17.03.2025 bei Gericht d…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 21/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86270 eingetragenen STYLE & SPIRIT GmbH, Obenhauptstraße 15, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Nicolaus Reusch
ist am 17.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67g IN 21/06
Amtsgericht Hamburg, 18.03.2025
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