Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SuCasa 25 GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rathausplatz 12, 49525 Lengerich
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRA 7695
EUID
DER2706.HRA7695
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
77 IN 10/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Hofschulte
Adresse
Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
Telefon
02572/875-0
Termine & Fristen
Eröffnung
17.12.2025 , 12:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.02.2026
Berichtstermin
24.02.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
24.02.2026 , 09:00 Uhr
Gläubigerversammlung
13.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SuCasa 25 GmbH & Co. KG ist am 17.12.2025 um 12:34 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde durch die Schuldnerin sowie durch einen Gläubiger gestellt. Zugleich wurden die Verfahren 77 IN 10/25 und 77 IN 38/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Hofschulte ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.02.2026 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 24.02.2026 um 09:00 Uhr angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden. Dazu zählt die Zustimmung zum Verkauf von Grundstücksteilen in Datteln sowie ein Vergleichsangebot gegen Kai Uwe Haller. Eine weitere Bekanntmachung ordnet an, dass eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird. Der Stichtag für diese Abstimmung ist der 13.03.2026. Gegenstand der Abstimmung sind die Zustimmung zum notariellen Kaufvertrag über Wohnungseigentumseinheiten in Datteln zum Kaufpreis von 2.100.000 EUR, die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Bauvorhaben-Beteiligte sowie die Ablehnung eines Vergleichsangebots von Kai Uwe Haller. Da keine Gläubiger an der schriftlichen Abstimmung teilnehmen, gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 10/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 7695 eingetragenen SuCasa 25 GmbH & Co. KG, Rathausplatz 12, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hande…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 10/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 7695 eingetragenen SuCasa 25 GmbH & Co. KG, Rathausplatz 12, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11232 eingetragene SuCasa Vermögensverwaltungsges. mbH GmbH, Rathausplatz 12, 49525 Lengerich, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Brodowski, Talstrasse 7, 49124 Georgsmarienhütte,
1.
Es wird angeordnet, dass die nachfolgende besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird (§ 5 Abs. 2 InsO).
2.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 13.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen d. Verwalt. (§§ 160, 161 InsO), hier:
1.
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages vom 19.12.2025 - Notar Dr. Kai Wolter, Datteln (UR-Nr. 823/25) - geschlossen zwischen Rechtsanwalt Dirk Hofschulte in seiner Funktion als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin - Verkäuferin - und der Riethmüller Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in 73230 Kirchheim unter Teck (eingetragen im Handelsregister des AG Stuttgart; HRA 738805) - Käuferin - hinsichtlich der Wohnungseigentumseinheiten - eingetragen beim Amtsgericht Recklinghausen in den Wohnungsgrundbüchern von Datteln Blatt 8445, 8446, 8447, 8449, 8450, 8451, 8453, 8454, 8455, 8456, 8457, 8458, 8459, 8460, 8461, 8462, 8463, 8464, 8465, 8466, 8467, 8468, 8469, 8470, 8471, 8472, 8473, 8474, 8475, 8476, 8477, 8478, 8479, 8480, 8481, 8482, 8483, 8484, 8485, 8486, 8487, 8488, 8489, 8490, 8491 und des Anteils der Verkäuferin an dem im Teileigentumsgrundbuch von Datteln Blatt 8492 eingetragenen Teileigentums.
Die Wohnungs- und Teileigentumseinheiten beziehen sich auf das Grundstück der Gemarkung Datteln Flur 28 Flurstück 700, Gebäude- und Freifläche, Südring 282.
Als Kaufpreis wurde ein Betrag von 2.100,000 EUR vereinbart (§ 3).
Der Vertrag ist unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung geschlossen worden (§ 2a).
2.
Zustimmung zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen Beteiligte am Bauvorhaben (Objekt Datteln, Südring 282); hier: gegen LH Lengericher Hochbau GmbH aus Lengerich (Generalunternehmer) und das Planungsbüro Kulgemeyer GmbH aus Georgsmarienhütte, mit der Berechtigung, auf die Geltendmachung zu verzichten oder auch vergleichsweise zu erledigen.
3.
Gegen Kai Uwe Haller bestehen ggfs. Ansprüche wegen der Haftung nach § 43 GmbHG. Kai Uwe Haller unterbreitete ein Vergleichsangebot vom 17.10.2025 zur Abgeltung sämtlicher etwaiger gegen ihn gerichteter insolvenzrechtlicher und nicht insolvenzrechtlicher Ansprüche gegen Zahlung eines Betrages von 50.000,00 EUR an die Insolvenzmasse der SuCasa 25 GmbH & Co. KG. Der Insolvenzverwalter nahm dieses Vergleichsangebot auch an.
Es besteht allerdings ein Rücktrittsrecht für den Fall der Ablehnung des Vergleichsabschlusses durch die Gläubigerversammlung. Eine Zahlung ist nicht erfolgt.
Dies vorausgeschickt beschließt die Gläubigerversammlung
a)
Die Gläubigerversammlung stimmt insoweit dem Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Kai Uwe Haller nicht zu.
b)
Gleichzeitig wird der Insolvenzverwalter ermächtigt, sämtliche insolvenzrechtlichen und nicht insolvenzrechtlichen Ansprüche gegen Kai Uwe Haller außergerichtlich bzw. gerichtlich geltend zu machen sowie auch zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen.".
Wegen der näheren Einzelheiten kann u.a. auf das Protokoll über den Berichts- und Prüfungstermin vom 24.2.2026 Bezug genommen werden. Insbesondere kann auch der Bericht gem. § 156 InsO zum Berichtstermin nebst Anlagen (u.a. der notarielle Grundstückskaufvertrag des Notars Dr. Kai Wolter, Datteln, vom 19.12.2025 - UR-Nr. 823/2025) von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster eingesehen werden.
Die bereits im Eröffnungsbeschluss vom 17.12.2025 bezeichneten Tagesordnungspunkte in Bezug auf die besonderen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gem. §§ 160 ff. InsO waren nochmals zu konkretisieren bzw. zu ergänzen.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
77 IN 10/25
Amtsgericht Münster, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 10/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 7695 eingetragenenSuCasa 25 GmbH & Co. KG, Rathausplatz 12, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 10/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 7695 eingetragenenSuCasa 25 GmbH & Co. KG, Rathausplatz 12, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11232 eingetragene SuCasa Vermögensverwaltungsges. mbH GmbH, Rathausplatz 12, 49525 Lengerich, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helmut Brodowski, Talstrasse 7, 49124 Georgsmarienhütte,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.12.2025, um 12:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 23.05.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 77 IN 10/25 und 77 IN 38/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 04.02.2025 bei Gericht eingegangen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten, Telefon: 02572/875-0, Fax: 0257287536.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 24.02.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Die Gläubigerversammlung stimmt dem Verkauf der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücksteile an dem Objekt, Südring 282, Datteln, gem. aktuellem Kaufvertragsentwurf (Anlage 1) mit der Berechtigung, leichte Modifikationen vorzunehmen, zu.
- Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleichsangebot mit Kai Uwe Haller (Anlage 2) zu und erteilt dem Insolvenzverwalter die Berechtigung, dieses Vergleichsangebot (Anlage 2) anzunehmen und ggfs. die sich daraus ergebenden Zahlungsansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu verfolgen.
- Zustimmung zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen Beteiligte am Bauvorhaben, u.a. LH Lengericher Hochbau GmbH aus Lengerich und das Planungsbüro Kulgemeyer GmbH aus Georgsmarienhütte, mit der Berechtigung, auf die Geltendmachung zu verzichten oder auch vergleichsweise zu erledigen.
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
77 IN 10/25
Münster, 17.12.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.