Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Suchthilfezentrum Gießen e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen VR 766
EUID
DEM1406.VR766
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 256/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Schneider
Adresse
Hoher Rain 18, 35394 Gießen
Telefon
0641-94464530
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.11.2025 , 11:15 Uhr
Eröffnung
01.02.2026 , 18:30 Uhr
Berichtstermin
04.03.2026 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.04.2026
Prüfungstermin
06.05.2026 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Suchthilfezentrum Gießen e.V., Gesundheitswesen, Schanzenstraße 16, 35390 Gießen (AG Gießen, VR 766), wurde am 20.11.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zu diesem Zeitpunkt ist Rechtsanwalt Tim Schneider als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 01.02.2026 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Schneider. Forderungen sind bis zum 07.0elle April 2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Ein Berichtstermin findet am 04.03.2026 statt, um über verschiedene Angelegenheiten wie die Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters oder die Fortführung des Geschäftsbetriebes zu beraten. Der Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 06.05.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 256/25 :
Über das Vermögen des
Suchthilfezentrum Gießen e.V., Gesundheitswesen, Schanzenstraße 16, 35390 Gießen (AG Gießen , VR 766), vertr. d.: 1. Karl-Heinz Funck, Erdaer Straße 20, 35444 Biebertal, (Vorstand), 2. Peter Marck, Sudentenlandstraße 3, 35440 Linden, (Vorstand),
ist a…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 256/25 :
Über das Vermögen des
Suchthilfezentrum Gießen e.V., Gesundheitswesen, Schanzenstraße 16, 35390 Gießen (AG Gießen , VR 766), vertr. d.: 1. Karl-Heinz Funck, Erdaer Straße 20, 35444 Biebertal, (Vorstand), 2. Peter Marck, Sudentenlandstraße 3, 35440 Linden, (Vorstand),
ist am 01.02.2026 um 18:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641-94464530, Fax: 0641-94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 07.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 04.03.2026, 09:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Prüfungstermin am Mittwoch, 06.05.2026, 09:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 256/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des
Suchthilfezentrum Gießen e.V., Gesundheitswesen, Schanzenstraße 16, 35390 Gießen (AG Gießen , VR 766),
vertreten durch:
1. Karl-Heinz Funck, Erdaer Straße 20, 35444 Biebertal, (Vorstand),
2. Peter Marck, Sudentenlandst…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 256/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des
Suchthilfezentrum Gießen e.V., Gesundheitswesen, Schanzenstraße 16, 35390 Gießen (AG Gießen , VR 766),
vertreten durch:
1. Karl-Heinz Funck, Erdaer Straße 20, 35444 Biebertal, (Vorstand),
2. Peter Marck, Sudentenlandstraße 3, 35440 Linden, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen,
ist am 20.11.2025 um 11.15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641-94464530, Fax: 0641-94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de bestellt worden.
Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dem Antragsteller wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin dem Antragsteller; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragstellers einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 20.11.2025
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