Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SÜDDEUTSCHE Wohnbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
c/o Brinkmann & Partner, Rechtsanwälte I Steuerberater mbB, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt am
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 92133
EUID
DEM1502.HRB92133
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 179/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
LIESER Rechtsanwälte
Adresse
c/o LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon
069 91501025
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.06.2024
Forderungsanmeldefrist
22.07.2024
Berichtstermin
03.09.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
03.09.2024 , 10:00 Uhr
Stichtag Prüfung
07.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsrechten und von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.06.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SÜDDEUTSCHE Wohnbau GmbH eröffnet worden. Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 22.07.2024 beim Sachwalter anzumelden. Am 06.06.2024 hat der Sachwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) findet am 03.09.2024 statt. In diesem Termin wird auch über die Person des Sachwalters sowie die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SÜDDEUTSCHE Wohnbau GmbH ist am 01.06.2024 durch das Amtsgericht Hanau eröffnet worden. Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 22.07.2024. Am 03.09.2024 findet eine Gläubigerversammlung als Berichts- und P…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SÜDDEUTSCHE Wohnbau GmbH ist am 01.06.2024 durch das Amtsgericht Hanau eröffnet worden. Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 22.07.2024. Am 03.09.2024 findet eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin statt. In einem späteren Beschluss vom 04.09.2024 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist auf den 07.01.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche bei Gericht eingehen müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 179/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SÜDDEUTSCHE Wohnbau GmbH, Carl-Friedrich-Benz-Straße 9, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 92133), vertr. d.: Ralf Wagner, Anton-Calaminus-Straße 4, 63584 Gründau, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter gem. § 208 InsO am 06.06.2024 angezeigt, dass die Insolv…
70 IN 179/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SÜDDEUTSCHE Wohnbau GmbH, Carl-Friedrich-Benz-Straße 9, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 92133), vertr. d.: Ralf Wagner, Anton-Calaminus-Straße 4, 63584 Gründau, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter gem. § 208 InsO am 06.06.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hanau, 11.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 179/24 Am 01.06.2024 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der SÜDDEUTSCHE Wohnbau GmbH, Carl-Friedrich-Benz-Straße 9, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 92133), vertr. d.: Ralf Wagner, Anton-Calaminus-Straße 4, 63584 Gründau, (Geschäftsführer),. Sachwalter ist: …
Geschäfts-Nr.: 70 IN 179/24 Am 01.06.2024 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der SÜDDEUTSCHE Wohnbau GmbH, Carl-Friedrich-Benz-Straße 9, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 92133), vertr. d.: Ralf Wagner, Anton-Calaminus-Straße 4, 63584 Gründau, (Geschäftsführer),. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 22.07.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Dienstag, 03.09.2024, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
" Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 276 S. 1 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
" Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
" Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.06.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 179/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SÜDDEUTSCHE Wohnbau GmbH, Carl-Friedrich-Benz-Straße 9, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 92133), vertr. d.: Ralf Wagner, Anton-Calaminus-Straße 4, 63584 Gründau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete…
70 IN 179/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SÜDDEUTSCHE Wohnbau GmbH, Carl-Friedrich-Benz-Straße 9, 63505 Langenselbold (AG Hanau, HRB 92133), vertr. d.: Ralf Wagner, Anton-Calaminus-Straße 4, 63584 Gründau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 04.09.2024
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