Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SUN PROMOTIONS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ulanenplatz 8, 63452 Hanau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 91306
EUID
DEM1502.HRB91306
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 97/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Fabio Algari
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 913092 0
E-Mail
Termine & Fristen
Zustimmung zur Schlussverteilung
16.01.2025
Stellungnahmefrist
30.01.2025
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
03.03.2025
Schlusstermin
24.03.2025
Aufhebung
09.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Veranstaltung von Reisen aller Art und die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für Touristik-Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Wellness- und Spa-Bereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau, ist die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Fabio Algari festgesetzt worden. Die Berechnungsgrundlage (Berechnungsmasse) belief sich zuletzt auf 380.104,59 €. Im Rahmen der Gesamtschau wurde ein Zuschlag von 55 % gewährt. Das Verfahren ist am 09.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH ist am 09.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Hanau im Januar und März 2025 verschiedene Beschlüsse erlassen. Im Januar 2025 wurde über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH ist am 09.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Hanau im Januar und März 2025 verschiedene Beschlüsse erlassen. Im Januar 2025 wurde über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme durch Schuldner und Gläubiger entschieden. Zudem wurde die Anordnung einer Schlussverteilung getroffen, wobei ein Massebestand von 258.103,35 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 599.455,50 EUR festgestellt wurde. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde am 16.01.2025 erteilt, mit einem Schlusstermin (Stichtag) am 24.03.2025. Im März 2025 wurden die Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 380.104,59 EUR zugrunde gelegt wurde. Der vorläufige Verwalter erhielt einen Zuschlag von 40 %, der endgültige Verwalter einen Zuschlag von 55 %. Die Veröffentlichung der Beträge unterblieb gemäß § 64 II S. 2 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 97/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist am 09.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der volls…
70 IN 97/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist am 09.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 09.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 97/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 I…
70 IN 97/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 -30, E-Mail: frankfurt@hww.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 352.019,02 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 40 % festgesetzt wird
Zuschläge: 15 Prozentpunkte (übertragende Sanierung, Insolvenzgeld)
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 15 Prozentpunkte
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 03.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 97/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach Ins…
70 IN 97/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 55 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 -30, E-Mail: frankfurt@hww.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 380.104,59 €
Zuschläge: 40% Gläubigeranzahl, 15% hohe Quote
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 55 %
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 03.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 97/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolve…
70 IN 97/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 15 Prozentpunkten auf die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters und von 55% auf die Vergütung des Insolvenzverwalters beantragt.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 16.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 97/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amts…
70 IN 97/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 -30, E-Mail: frankfurt@hww.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 258.103,35 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 599.455,50 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 16.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 97/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des…
70 IN 97/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 24.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 16.01.2025
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