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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SunConcept GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Oliver Echternach und Michael Schmidt, ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet worden. Diese Anordnung erfolgt gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 22.12.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss wurde am 01.10.2026 vom Amtsgericht Limburg erlassen.
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