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Insolvenzprofil
SunConcept Holding AG vertr.d.d. Vorstand
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 4581
EUID
DEM1706.HRB4581
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 28/12
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Verdelmannstraße 15, 65604 Elz
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
10.04.2026
Festsetzung Vergütung endgültiger Verwalter
10.04.2026
Beschluss Schlussverteilung
18.05.2026
Schlusstermin
06.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SunConcept Holding AG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser ist bestellt und seine Vergütung sowie die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Gericht hat mit Beschluss vom 18.05.2026 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Schlusstermin, der dem Stichtag entspricht, ist auf den 06.08.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände bei Gericht eingereicht werden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 7.365.031,32 Euro, während ein Massebestand in Höhe von 8.968,80 Euro verfügbar ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 28/12:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SunConcept Holding AG, ehemals geschäftsansässig unter Vor den Eichen 4, 65604 Elz, vertreten durch die Vorstände Oliver Echternach, Michael Schmidt, Thomas Ahlbach und Ralf Metz, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverz…
9 IN 28/12:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SunConcept Holding AG, ehemals geschäftsansässig unter Vor den Eichen 4, 65604 Elz, vertreten durch die Vorstände Oliver Echternach, Michael Schmidt, Thomas Ahlbach und Ralf Metz, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Limburg - 9 IN 28/12 - niedergelegt worden.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 7.365.031,32 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 8.968,80 Euro verfügbar.
Amtsgericht Limburg, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 28/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SunConcept Holding AG vertr.d.d. Vorstand, Vor den Eichen 4, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 4581), vertr. d.: 1. Thomas Ahlbach, Zum Hullerweg 4, 65614 Beselich, (Vorstand), vertr. d.: 1.1. Oliver Echternach, Im Horstberg 34, 56368 Katzenelnbogen, (Vors…
9 IN 28/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SunConcept Holding AG vertr.d.d. Vorstand, Vor den Eichen 4, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 4581), vertr. d.: 1. Thomas Ahlbach, Zum Hullerweg 4, 65614 Beselich, (Vorstand), vertr. d.: 1.1. Oliver Echternach, Im Horstberg 34, 56368 Katzenelnbogen, (Vorstand), vertr. d.: 1.1.1. Ralf Metz, Verdelmannstraße 15, 65604 Elz, (Vorstand), vertr. d.: 1.1.1.1. Michael Schmidt, Salzweg sa, 56379 Horhausen, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 06.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 28/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SunConcept Holding AG vertr.d.d. Vorstand, Vor den Eichen 4, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 4581), vertr. d.: 1. Thomas Ahlbach, Zum Hullerweg 4, 65614 Beselich, (Vorstand), vertr. d.: 1.1. Oliver Echternach, Im Horstberg 34, 56368 Katzenelnbogen, (Vors…
9 IN 28/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SunConcept Holding AG vertr.d.d. Vorstand, Vor den Eichen 4, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 4581), vertr. d.: 1. Thomas Ahlbach, Zum Hullerweg 4, 65614 Beselich, (Vorstand), vertr. d.: 1.1. Oliver Echternach, Im Horstberg 34, 56368 Katzenelnbogen, (Vorstand), vertr. d.: 1.1.1. Ralf Metz, Verdelmannstraße 15, 65604 Elz, (Vorstand), vertr. d.: 1.1.1.1. Michael Schmidt, Salzweg sa, 56379 Horhausen, (Vorstand), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn oder dem Landgericht Limburg, Schiede 14, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 28/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SunConcept Holding AG vertr.d.d. Vorstand, Vor den Eichen 4, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 4581), vertr. d.: 1. Thomas Ahlbach, Zum Hullerweg 4, 65614 Beselich, (Vorstand), vertr. d.: 1.1. Oliver Echternach, Im Horstberg 34, 56368 Katzenelnbogen, (Vors…
9 IN 28/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SunConcept Holding AG vertr.d.d. Vorstand, Vor den Eichen 4, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 4581), vertr. d.: 1. Thomas Ahlbach, Zum Hullerweg 4, 65614 Beselich, (Vorstand), vertr. d.: 1.1. Oliver Echternach, Im Horstberg 34, 56368 Katzenelnbogen, (Vorstand), vertr. d.: 1.1.1. Ralf Metz, Verdelmannstraße 15, 65604 Elz, (Vorstand), vertr. d.: 1.1.1.1. Michael Schmidt, Salzweg sa, 56379 Horhausen, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.04.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 34.780,36 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn oder dem Landgericht Limburg, Schiede 14, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 18.05.2026
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