Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SunConcept Service GmbH ist eröffnet. Frau Rechtsanwältin Mechthild Greve ist zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem Aufgabenkreis der Prüfung von Forderungen ernannt worden, die von Rechtsanwalt Jens Lieser als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Sun Concept GmbH angemeldet wurden. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 36/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SunConcept Service GmbH, Vor den Eichen 4, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 4352), vertr. d.: 1. Thomas Ahlbach, Zum Hullerweg 4, 65614 Beselich, (Geschäftsführer), 2. Oliver Echternach, Im Horstberg 34, 56368 Katzenelnbogen, (Geschäftsführer), ist Frau R…
9 IN 36/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SunConcept Service GmbH, Vor den Eichen 4, 65604 Elz (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 4352), vertr. d.: 1. Thomas Ahlbach, Zum Hullerweg 4, 65614 Beselich, (Geschäftsführer), 2. Oliver Echternach, Im Horstberg 34, 56368 Katzenelnbogen, (Geschäftsführer), ist Frau Rechtsanwältin Mechthild Greve, Frankfurter Strasse 9, 65549 Limburg zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Jens Lieser als Insolvenzverwalter über das Vermögen Sun Concept GmbH angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 11.06.2026
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