Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
sunferry GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Cargo City Süd Gebäude 639 D, 60549 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 74447
EUID
DEM1201.HRB74447
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1107/20 S-10-1
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Marcus Ehrenhardt
Adresse
Plaza Frederic Chopin 1, 07001 Palma de Mallorca
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
24.02.2025
Widerspruchsfrist
10.03.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
23.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
- Vermittlung von Leistungen in der Reisebranche; - Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung für die Reisebranche und - Entwicklung neuer Produkte für die Reisebranche.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sunferry GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen sind festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Schlussverteilung vorbereitet. Die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen beträgt EUR 195.929,04, während der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand EUR 33.627,96 beträgt. Es ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 23.06.2025 angesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sunferry GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Prüfung der bis zum 24.02.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Einwendungen gegen diese Forderungen können bis zum 10.03.2025 erhob…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sunferry GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Prüfung der bis zum 24.02.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Einwendungen gegen diese Forderungen können bis zum 10.03.2025 erhoben werden. Zudem wurde ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung auf den 23.06.2025 festgesetzt, an dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis einzureichen sind. Die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen beträgt EUR 195.929,04, während der verfügbare Massebestand EUR 33.627,96 beläuft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1107/20 S-10-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sunferry GmbH, Cargo City Süd, Gebäude 639 D, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74447), vertr. d.: Marcus Ehrenhardt, Plaza Frederic Chopin 1, 07001 Palma de Mallorca, SPANIEN, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter fe…
810 IN 1107/20 S-10-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sunferry GmbH, Cargo City Süd, Gebäude 639 D, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74447), vertr. d.: Marcus Ehrenhardt, Plaza Frederic Chopin 1, 07001 Palma de Mallorca, SPANIEN, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 46.294,35 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1107/20 S-10-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sunferry GmbH, Cargo City Süd, Gebäude 639 D, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74447), vertr. d.: Marcus Ehrenhardt, Plaza Frederic Chopin 1, 07001 Palma de Mallorca, SPANIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der…
810 IN 1107/20 S-10-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sunferry GmbH, Cargo City Süd, Gebäude 639 D, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74447), vertr. d.: Marcus Ehrenhardt, Plaza Frederic Chopin 1, 07001 Palma de Mallorca, SPANIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 23.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1107/20 S-10-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sunferry GmbH, Cargo City Süd, Gebäude 639 D , 60549 Frankfurt, Geschäfts-Nr.: 810 IN 1107/20 S-10-1, teile ich zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO mit, dass die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolv…
810 IN 1107/20 S-10-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der sunferry GmbH, Cargo City Süd, Gebäude 639 D , 60549 Frankfurt, Geschäfts-Nr.: 810 IN 1107/20 S-10-1, teile ich zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO mit, dass die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen EUR 195.929,04 beträgt.
Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 33.627,96. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie die Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1107/20 S-10-1 In dem Insolvenzverfahren sunferry GmbH, Cargo City Süd, Gebäude 639 D, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74447),
vertreten durch:
Marcus Ehrenhardt, Plaza Frederic Chopin 1, 07001 Palma de Mallorca, SPANIEN, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festg…
810 IN 1107/20 S-10-1 In dem Insolvenzverfahren sunferry GmbH, Cargo City Süd, Gebäude 639 D, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74447),
vertreten durch:
Marcus Ehrenhardt, Plaza Frederic Chopin 1, 07001 Palma de Mallorca, SPANIEN, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1107/20 S-10-1 - In dem Insolvenzverfahren sunferry GmbH, Cargo City Süd, Gebäude 639 D, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74447),
vertreten durch:
Marcus Ehrenhardt, Plaza Frederic Chopin 1, 07001 Palma de Mallorca, SPANIEN, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 24.02.2025 nachträglic…
810 IN 1107/20 S-10-1 - In dem Insolvenzverfahren sunferry GmbH, Cargo City Süd, Gebäude 639 D, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 74447),
vertreten durch:
Marcus Ehrenhardt, Plaza Frederic Chopin 1, 07001 Palma de Mallorca, SPANIEN, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 24.02.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.03.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.01.2025
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