Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 41637
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Insolvenzprofil
SUNLUX world GmbH
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
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3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 41637
EUID
DET2408V.HRB41637
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 130/13
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Andrea Bettge
Adresse
Zirbelweg 30, 41470 Neuss
Termine & Fristen
Einstellung
30.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUNLUX world GmbH ist am 30.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Wittlich kann mit der befristeten Erinnerung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 130/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUNLUX world GmbH, Konrad-Zuse-Str. 3, 54552 Daun-Nerdlen (AG Wittlich, HRB 41637), vertr. d.: Andrea Bettge, Zirbelweg 30, 41470 Neuss, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 30.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden …
7a IN 130/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUNLUX world GmbH, Konrad-Zuse-Str. 3, 54552 Daun-Nerdlen (AG Wittlich, HRB 41637), vertr. d.: Andrea Bettge, Zirbelweg 30, 41470 Neuss, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 30.06.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 30.06.2026
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