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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Verkauf und der Vertrieb von Grundstücken aller Art mit oder ohne Bebauung, der Bau, Umbau sowie die Sanierung von Gebäuden aller Art im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, die Tätigkeit als Baubetreuer, die Vermittlung von Darlehensverträgen aller Art sowie Vornahme aller weiteren in § 34 c GewO vorgesehenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Liegenschaften erwerben und veräußern und alle Rechtsgeschäfte abschließen, die ihr zur Erreichung und Förderung ihrer Zwecke als geeignet erscheinen
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sunteam GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Alfred Tomansky (verstorben am 18.10.2018) und Stefan Tomansky, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Konstanz. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der bis zum 27.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 27.02.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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