Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
surf4shoes GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Olgastr. 31, 72475 Bitz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 740204
EUID
DEB8534.HRB740204
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
10 IN 183/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Pluta
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
B\u00f6rsenstra\u00dfe 3, 70174 Stuttgart
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
10.04.2026
Widerspruchsfrist
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Schuhen, Textilien und Modeaccessoires aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der surf4shoes GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Pluta bestellt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Frist für die Anmeldung dieser Forderungen endet am 10.04.2026. Gläubiger haben bis zum 08.06.2026 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütungen sowie Auslagen für Mitglieder des Gläubigerausschusses (Bundesagentur Arbeit Offenburg und 2GO Shoe Company GmbH) festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 183/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
surf4shoes GmbH, Olgastraße 31, 72475 Bitz, vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Faigle, Thessalonikis 9, 7081 Pyla, Zypern, Gabriele Kreis-Schiemann, Aegidienwall 47, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Uwe Johannes Niemann, Flachsdehne 8, 49124 Georgsmarienhüt…
10 IN 183/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
surf4shoes GmbH, Olgastraße 31, 72475 Bitz, vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Faigle, Thessalonikis 9, 7081 Pyla, Zypern, Gabriele Kreis-Schiemann, Aegidienwall 47, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Uwe Johannes Niemann, Flachsdehne 8, 49124 Georgsmarienhütte und Janis Salmen, Schlossstraße 14/1, 71691 Freiberg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 740204
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Michael Pluta, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Prüfung der bis 10.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 100 bis 116 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 183/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
surf4shoes GmbH, Olgastraße 31, 72475 Bitz, vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Faigle, Thessalonikis 9, 7081 Pyla, Zypern, Gabriele Kreis-Schiemann, Aegidienwall 47, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Uwe Johannes Niemann, Flachsdehne 8, 49124 Georgsmarienhüt…
10 IN 183/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
surf4shoes GmbH, Olgastraße 31, 72475 Bitz, vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Faigle, Thessalonikis 9, 7081 Pyla, Zypern, Gabriele Kreis-Schiemann, Aegidienwall 47, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Uwe Johannes Niemann, Flachsdehne 8, 49124 Georgsmarienhütte und Janis Salmen, Schlossstraße 14/1, 71691 Freiberg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 740204
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Michael Pluta, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit Offenburg wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 15.05.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 6 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 15.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 183/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
surf4shoes GmbH, Olgastraße 31, 72475 Bitz, vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Faigle, Thessalonikis 9, 7081 Pyla, Zypern, Gabriele Kreis-Schiemann, Aegidienwall 47, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Uwe Johannes Niemann, Flachsdehne 8, 49124 Georgsmarienhüt…
10 IN 183/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
surf4shoes GmbH, Olgastraße 31, 72475 Bitz, vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Faigle, Thessalonikis 9, 7081 Pyla, Zypern, Gabriele Kreis-Schiemann, Aegidienwall 47, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Uwe Johannes Niemann, Flachsdehne 8, 49124 Georgsmarienhütte und Janis Salmen, Schlossstraße 14/1, 71691 Freiberg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 740204
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Michael Pluta, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses 2GO Shoe Company GmbH wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
2. Die festgesetzte Vergütung ist dem Mitglied des Gläubigerausschusses aus der Insolvenzmass auszuzahlen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 10.01.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 19,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 10.02.2025
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