Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
surprise surprise GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Simon-von-Utrecht-Straße 1, 20359 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 161533
EUID
DEK1101.HRB161533
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 295/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze
Adresse
Valentinskamp 88, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.10.2024 , 13:47 Uhr
Eröffnung
04.12.2024 , 10:22 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.01.2025
Berichtstermin
27.02.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
27.02.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungsstichtag
17.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind die Konzeption, Entwicklung und der Vertrieb von Content-Media.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der surprise surprise GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161533, ist eröffnet. Das Verfahren wird derzeit im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO fortgeführt. Gegenstand der aktuellen Maßnahme ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 17.04.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404, aus. Die gesetzlichen Vertreter der GmbH sind die Geschäftsführer Oliver Schulze und Henning Wolfgang Otto Heinrich Manninga. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der surprise surprise GmbH ist am 04.12.2024 um 10:22 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 08.10.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Erö…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der surprise surprise GmbH ist am 04.12.2024 um 10:22 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 08.10.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Eröffnung wurde sie zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen lief bis zum 27.01.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 27.02.2025 um 11:00 Uhr angesetzt. Zudem wird ein schriftliches Prüfungsverfahren nach § 177 InsO für nachträglich angemeldete Forderungen durchgeführt, wobei der Prüfungsstichtag der 17.04.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 295/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161533 eingetragenen surprise surprise GmbH, ehemals: Simon-von-Utrecht-Str. 1, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Schulze, und H…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 295/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161533 eingetragenen surprise surprise GmbH, ehemals: Simon-von-Utrecht-Str. 1, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Schulze, und Herrn Henning Wolfgang Otto Heinrich Manninga,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 295/24
Amtsgericht Hamburg, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 295/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161533 eingetragenen surprise surprise GmbH, Simon-von-Utrecht-Str. 1, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Schulze und H…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 295/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161533 eingetragenen surprise surprise GmbH, Simon-von-Utrecht-Str. 1, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Schulze und Herrn Henning Wolfgang Otto Heinrich Manninga
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind die Konzeption, Entwicklung und der Vertrieb von Content-Media
ist am 08.10.2024, um 13:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 295/24
Amtsgericht Hamburg, 08.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 295/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161533 eingetragenen surprise surprise GmbH, Simon-von-Utrecht-Str. 1, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Schulze, und Herrn Henning Wolfgang Otto Heinrich…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 295/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161533 eingetragenen surprise surprise GmbH, Simon-von-Utrecht-Str. 1, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Schulze, und Herrn Henning Wolfgang Otto Heinrich Manninga,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind die Konzeption, Entwicklung und der Vertrieb von Content-Media
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.12.2024, um 10:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 27.02.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67h IN 295/24
Amtsgericht Hamburg, 04.12.2024
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