Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SWANVALLEY Gastronomie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRA 181943
EUID
DED2601V.HRA181943
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
3255/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Florian Loserth
Adresse
Herzogstraße 9, 80803 München
Telefon
+49 (89) 613 72 85 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
09.02.2024 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.03.2024
Widerspruchsfrist
08.05.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWANVALLEY Gastronomie GmbH ist am 09.02.2024 um 13.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Loserth bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über bestimmte Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 08.05.2024. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 3255/23
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In dem Verfahren über den Antrag
der SWANVALLEY Gastronomie GmbH, Schwanthalerstraße 2, 80336 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Sokic Anna-Maria
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
SWANVALLEY Gastronomie GmbH, Schwanthalerstraße 2, 80336 München, ver…
1509 IN 3255/23
|
In dem Verfahren über den Antrag
der SWANVALLEY Gastronomie GmbH, Schwanthalerstraße 2, 80336 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Sokic Anna-Maria
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
SWANVALLEY Gastronomie GmbH, Schwanthalerstraße 2, 80336 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Sokic Anna-Maria
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 181943
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Betrieb von Gaststätten, Diskotheken oder anderen gestronomischen einrichtungen, Durchführung von Veranstaltungen und Getränkehandel sowie Erwerb und Verwertung von gestronomiebezogenen Marken- Nutzungs- und sonstigen Rechten und Lizenzgeschäfte, Gastronomieconsulting und Werbung aller Art.
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 09.02.2024 um 13.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Florian Loserth
Herzogstraße 9, 80803 München
Telefon: +49 (89) 613 72 85 0
Telefax: +49 (89) 613 72 85 51
Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 08.05.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.11.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.02.2024
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