Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sweet Home Enterprise UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Liebigstraße 4, 79108 Freiburg im Breisgau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 710853
EUID
DEB8536.HRB710853
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
58 IN 714/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Fristende für Einwendungen
15.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung und Vermietung von Ferienwohnungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sweet Home Enterprise UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Freiburg ist die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO vorgesehen. Die Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin und die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Gläubiger erfolgen ebenfalls auf diesem Weg. Der Massebestand steht derzeit einem Forderungsbetrag in Höhe von 300.378,38 EUR gegenüber. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis einschließlich 15.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegend. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 714/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sweet Home Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Liebigstr. 4, 79098 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Giovanni Rodriguez Ortiz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 710853
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten …
58 IN 714/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sweet Home Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Liebigstr. 4, 79098 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Giovanni Rodriguez Ortiz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 710853
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 300.378,38 EUR steht ein Betrag von 71.569,24 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 16.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 714/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sweet Home Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Liebigstr. 4, 79098 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Giovanni Rodriguez Ortiz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 710853
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des…
58 IN 714/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sweet Home Enterprise UG (haftungsbeschränkt), Liebigstr. 4, 79098 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Giovanni Rodriguez Ortiz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 710853
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.12.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 300.378,38 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 71.569,24 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen sowie der Vergütungsbeschluss mit Begründung nebst Antrag werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 16.10.2025
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