Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SWU Special Yarns GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 703749
EUID
DEB8536.HRA703749
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Aktenzeichen
58 IN 470/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
01.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWU Special Yarns GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg. Im Rahmen der Schlussphase wird die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO vorgenommen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 01.09.2025 Forderungsanmeldungen zu widersprechen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Dem Insolvenzverwalter wird die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Derzeit sind Forderungen in Höhe von 745.176,54 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 696.584,40 EUR gegenübersteht. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 470/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWU Special Yarns GmbH & Co. KG, Emmendinger Straße 1, 79183 Waldkirch, vertreten durch die Komplementärin SWU Verwaltungs-GmbH, Pforzheimer Straße 202, 76275 Ettlingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Diels, Dr. Oliver Maetschke und Georg M…
58 IN 470/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWU Special Yarns GmbH & Co. KG, Emmendinger Straße 1, 79183 Waldkirch, vertreten durch die Komplementärin SWU Verwaltungs-GmbH, Pforzheimer Straße 202, 76275 Ettlingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Diels, Dr. Oliver Maetschke und Georg Mayer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 703749
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.09.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 745.176,54 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 696.584,40 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 470/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWU Special Yarns GmbH & Co. KG, Emmendinger Straße 1, 79183 Waldkirch, vertreten durch die Komplementärin SWU Verwaltungs-GmbH, Pforzheimer Straße 202, 76275 Ettlingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Diels, Dr. Oliver Maetschke und Georg M…
58 IN 470/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWU Special Yarns GmbH & Co. KG, Emmendinger Straße 1, 79183 Waldkirch, vertreten durch die Komplementärin SWU Verwaltungs-GmbH, Pforzheimer Straße 202, 76275 Ettlingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Diels, Dr. Oliver Maetschke und Georg Mayer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 703749
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 745.176,54 EUR steht ein Betrag von 696.584,40 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 30.06.2025
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