Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SWWB Ausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 113539
Stammkapital
25.200,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB113539
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36s IN 968/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Sirri Alp
Rolle
Geschäftsführer (Vertretung des Schuldners)
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
08.05.2024
Widerspruchsfrist
29.05.2024
Vergütungsantrag
10.10.2024
Forderungsanmeldefrist
26.02.2026
Widerspruchsfrist
26.03.2026
Schlussverteilung
25.08.2026
Einwendungsfrist
06.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWWB Ausbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sirri Alp, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Das Verfahren ist eröffnet. Im Rahmen der Forderungsprüfung wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen nachträglich angemeldet. Für die Tabellenblattnummern 7 und 8 erfolgte die Prüfung der bis zum 08.05.2024 angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren. Die Frist zum Widerspruch gegen diese Forderungen endete am 29.05.2024. Für die Tabellenblattnummer 9 erfolgte die Prüfung der bis zum 26.02.2026 angemeldeten Forderungen ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Die Frist zum Widerspruch gegen diese Forderungen endet am 26.03.2026. Nach Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfristen gelten die Forderungen als festgestellt, sofern kein Widerspruch erhoben wurde. Die Forderungstabellen und Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWWB Ausbau GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Sirri Alp vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Tabellenblätter für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWWB Ausbau GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Sirri Alp vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Tabellenblätter für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erstellt. Für die Forderungen in Tabellenblatt 9 war eine Prüfung bis zum 26.02.2026 vorgesehen, wobei der Widerspruchstermin bis zum 26.03.2026 lief. Zudem wurden Forderungen in den Tabellenblättern 7 und 8 geprüft, wobei der Widerspruchstermin bis zum 29.05.2024 endete. Der Insolvenzverwalter hat am 10.10.2024 einen Antrag auf Vorschuss in Höhe von 70 Prozent der Regelvergütung sowie Auslagen gestellt. Gläubigern und der Schuldnerin wurde eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Veröffentlichung eingeräumt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWWB Ausbau GmbH ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Sirri Alp vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden Forderungen nachträglich angemeldet und geprüft. Zunächst erfolgte die Prüfung von bis zum 08.05.2024 angemeldeten Forderu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWWB Ausbau GmbH ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Sirri Alp vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden Forderungen nachträglich angemeldet und geprüft. Zunächst erfolgte die Prüfung von bis zum 08.05.2024 angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummern 7 und 8) im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 29.05.2024 bestand. Später wurden weitere Forderungen, die bis zum 26.02.2026 angemeldet wurden (Tabellenblattnummer 9), geprüft, mit einer entsprechenden Widerspruchsfrist bis zum 26.03.2026. Der Insolvenzverwalter hat Vergütungsanträge gestellt, darunter einen Vorschuss und die Regelvergütung nebst Auslagen. Das Schlussverzeichnis wurde niedergelegt; für festgestellte Forderungen in Höhe von 125.258,46 EUR steht ein Massebestand von 19.711,83 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO sind im schriftlichen Verfahren durchgeführt bzw. zugestimmt worden. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis zum 06.10.2026 erhoben werden. Das Verfahren ist mit der Zugestimmung zur Schlussverteilung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 968/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWWB Ausbau GmbH, Heilbronner Straße 25, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sirri Alp
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 113539
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 26.02.2026 nachträglich angeme…
36s IN 968/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWWB Ausbau GmbH, Heilbronner Straße 25, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sirri Alp
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 113539
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 26.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.03.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 968/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWWB Ausbau GmbH, Heilbronner Straße 25, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sirri Alp
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 113539
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 08.05.2024 nachträglich angeme…
36s IN 968/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWWB Ausbau GmbH, Heilbronner Straße 25, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sirri Alp
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 113539
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 08.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummern 7 und 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.05.2024 der Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 968/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWWB Ausbau GmbH, Heilbronner Straße 25, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sirri Alp
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 113539
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 08.10.2024 einen Vorschuss…
36s IN 968/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWWB Ausbau GmbH, Heilbronner Straße 25, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sirri Alp
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Register-Nr.: HRB 113539
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 08.10.2024 einen Vorschuss in Höhe von 70 Prozent der Regelvergütung gemäß §§ 2, 9 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 8, 9 InsVV aufgrund des derzeit vorhandenen Massebestandes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 968/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWWB Ausbau GmbH, Heilbronner Straße 25, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sirri Alp
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 113539
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 125.258,…
36s IN 968/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWWB Ausbau GmbH, Heilbronner Straße 25, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sirri Alp
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 113539
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 125.258,46 EUR steht ein Betrag von 19.711,83 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36s IN 968/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWWB Ausbau GmbH, Heilbronner Straße 25, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sirri Alp
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 113539
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 Ins…
36s IN 968/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SWWB Ausbau GmbH, Heilbronner Straße 25, 10711 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sirri Alp
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 113539
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 18.12.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 66.499.46 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt. Gleichzeitig beantragt der Insolvenzverwalter seine Vergütung im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 14.195,16 Euro.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 125.258,46 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 19.711,83 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
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