Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SXK GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Waldstraße 4, 65428 Rüsselsheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 106129
EUID
DEM1103.HRB106129
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1022/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr
Kanzlei
westhelleundpartner
Adresse
Luisenplatz 1, 65185 Wiesbaden
Telefon
0611/23601390
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.10.2025 , 11:00 Uhr
Einstellung des Verfahrens
13.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Tief- und Straßenbau sowie Trockenbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SXK GmbH wurde am 24.10.2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungsbeschränkungen verbunden. Am 13.02.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. In der Folge sind die Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 24.10.2025 am selben Tag, dem 13.02.2026, aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1022/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin SXK GmbH, Waldstraße 4, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 106129), vertr. d.: Pantelis Kandylis, Paul-Hessemer-Straße 1a, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Ver…
9 IN 1022/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin SXK GmbH, Waldstraße 4, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 106129), vertr. d.: Pantelis Kandylis, Paul-Hessemer-Straße 1a, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 24.10.2025 am nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1022/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SXK GmbH, Waldstraße 4, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 106129), vertr. d.: Pantelis Kandylis, Paul-Hessemer-Straße 1a, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.02.2026 mangels Masse abgewi…
9 IN 1022/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SXK GmbH, Waldstraße 4, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 106129), vertr. d.: Pantelis Kandylis, Paul-Hessemer-Straße 1a, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 24.10.2025 sind am aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1022/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SXK GmbH, Waldstraße 4, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 106129), vertr. d.: Pantelis Kandylis, Paul-Hessemer-Straße 1a, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), ist am 24.10.2025 um 11:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Ve…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1022/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SXK GmbH, Waldstraße 4, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 106129), vertr. d.: Pantelis Kandylis, Paul-Hessemer-Straße 1a, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), ist am 24.10.2025 um 11:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr, c/o westhelleundpartner, Luisenplatz 1, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/23601390, Fax: 0611/23601399 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 24.10.2025
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