Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SY Invest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 222172
EUID
DEP2305.HRB222172
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
903 IN 310/26 - 8 -
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Manuel Sack
Adresse
Walderseestraße 1, 30163 Hannover
Telefon
0511 22889-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.08.2026 , 13:20 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 20.08.2026 ist das Amtsgericht Hannover in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SY Invest GmbH mit Sitz in Hannover vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Es ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin erfolgt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der SY Invest GmbH werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Hannover angehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 310/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SY Invest GmbH, Engelbosteler Damm 3, 30167 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 222172), ist am 20.08.2026 um 13:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur …
903 IN 310/26 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SY Invest GmbH, Engelbosteler Damm 3, 30167 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 222172), ist am 20.08.2026 um 13:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestraße 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511 22889-0, Fax: 0511 22889-222 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.08.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.