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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sydney´s Sportsbar Gastro GmbH und Co. KG ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wurde der 3. Juli 2026 bestimmt. Beteiligte können gegen Forderungen schriftlich Widerspruch einlegen, der spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen muss. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de oder bei früherer Zustellung mit diesem Zeitpunkt. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus einzulegen und muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung des Einspruchs enthalten. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur eingelegt werden.
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