Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Synedat Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 206490
EUID
DEP1103.HRB206490
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 4/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.01.2025 , 11:00 Uhr
Eröffnung
13.03.2025 , 16:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.05.2025
Prüfungstermin
13.06.2025
Prüfung nachträglicher Forderungen
09.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung, des Interims-Managements und der Kaderselektion. Dies beinhaltet die Vergabe von Projekten an Unterauftragnehmer, die Erbringung von Dienstleistungen im Umfeld des Personalmarketings, die Personalsuche und -auswahl, die Personalentwicklung und -administration. Zudem ist das Unternehmen mit der Entwicklung, dem Import und Export von Hard- und Software für Computer, Informatik- und Telekommunikationsprodukte und dem Handel damit sowie mit der Schulung und Beratung im Umgang mit Kommunikations- und Informationssystemen im Hinblick auf diese Dienstleistungen und mit der Vergabe solcher Dienstleistungen an Unterauftragnehmer befasst.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Synedat Consulting GmbH ist am 13.03.2025 um 16:30 Uhr vom Amtsgericht Wolfsburg eröffnet worden. Rechtsanwalt Peter Steuerwald ist als Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 13.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 13.06.2025. Nachträglich angemeldete Forderungen bzw. nachträgliche Änderungen bereits angemeldeter Forderungen werden im schriftlichen Verfahren am 09.06.2026 geprüft. Gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung kann bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin Widerspruch erhoben werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Synedat Consulting GmbH ist am 13.03.2025 um 16:30 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 15.01.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Peter Steuerwald zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Forderungen sind bis zum 13.05.2025 anzumelden. Der …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Synedat Consulting GmbH ist am 13.03.2025 um 16:30 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 15.01.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Peter Steuerwald zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Forderungen sind bis zum 13.05.2025 anzumelden. Der Stichtag für das schriftliche Verfahren entspricht dem Prüfungstermin am 13.06.2025. Nachträglich angemeldete Forderungen werden am 09.06.2026 geprüft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Synedat Consulting GmbH, Schillerstr. 3, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 206490), vertr. d.: Frank Buchholz, Am Walde 6, 38368 Grasleben, (Geschäftsführer), werden die bis zum 28.04.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglic…
Geschäfts-Nr. 25 IN 4/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Synedat Consulting GmbH, Schillerstr. 3, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 206490), vertr. d.: Frank Buchholz, Am Walde 6, 38368 Grasleben, (Geschäftsführer), werden die bis zum 28.04.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 09.06.2026 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden.
Amtsgericht Wolfsburg 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 4/25 : Über das Vermögen der Synedat Consulting GmbH, Schillerstr. 3, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 206490), vertr. d.: Frank Buchholz, Am Walde 6, 38368 Grasleben, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2025 um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Peter Steuerwa…
25 IN 4/25 : Über das Vermögen der Synedat Consulting GmbH, Schillerstr. 3, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 206490), vertr. d.: Frank Buchholz, Am Walde 6, 38368 Grasleben, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2025 um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Peter Steuerwald, Gerichtsfach LG BS 38, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531 / 244 80-0, Fax: 0531 / 244 80-80, E-Mail: psteuerwald@hausherr-steuerwald.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.05.2025 anzumelden;
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 13.06.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung (§ 207 InsO).
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (13.06.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 14.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 4/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Synedat Consulting GmbH, Schillerstr. 3, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 206490), vertr. d.: Frank Buchholz, Am Walde 6, 38368 Grasleben, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 15.01.2025 berichtigt worden.
Statt Insolvenzverwalter muss es rich…
25 IN 4/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Synedat Consulting GmbH, Schillerstr. 3, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 206490), vertr. d.: Frank Buchholz, Am Walde 6, 38368 Grasleben, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 15.01.2025 berichtigt worden.
Statt Insolvenzverwalter muss es richtig heißen: vorläufiger Insolvenzverwalter
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Wolfsburg, 17.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 4/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Synedat Consulting GmbH, Schillerstr. 3, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 206490), vertr. d.: Frank Buchholz, Am Walde 6, 38368 Grasleben, (Geschäftsführer), ist am 15.01.2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstelleri…
25 IN 4/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Synedat Consulting GmbH, Schillerstr. 3, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 206490), vertr. d.: Frank Buchholz, Am Walde 6, 38368 Grasleben, (Geschäftsführer), ist am 15.01.2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter Steuerwald, Gerichtsfach LG BS 38, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531 / 244 80-0, Fax: 0531 / 244 80-80, E-Mail: psteuerwald@hausherr-steuerwald.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 15.01.2025
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