Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 770759
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Insolvenzprofil
Synergy Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 770759
EUID
DEB8534.HRB770759
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 374/25, 10 IN 1/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Richard Sommer
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
Termine & Fristen
Beschluss
08.05.2026
Beschluss
28.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der Synergy Bau GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hechingen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Synergy Bau GmbH wurden zwei separate Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zunächst beantragte die Schuldnerin selbst die Eröffnung ihres eigenen Vermögens, was durch das Amtsgericht Hechingen mangels Masse abgewiesen wurde. Später folgte ein Antrag einer antragstellenden Gläubi…
Über das Vermögen der Synergy Bau GmbH wurden zwei separate Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zunächst beantragte die Schuldnerin selbst die Eröffnung ihres eigenen Vermögens, was durch das Amtsgericht Hechingen mangels Masse abgewiesen wurde. Später folgte ein Antrag einer antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin, der ebenfalls mangels Masse abgewiesen wurde. In beiden Fällen wurden Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse ermöglicht. Das Verfahren ist somit nicht eröffnet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 374/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Synergy Bau GmbH, Rohrackerstraße 21/1, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sayit Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 770759
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, …
10 IN 374/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Synergy Bau GmbH, Rohrackerstraße 21/1, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sayit Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 770759
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 1/26
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Synergy Bau GmbH, Rohrackerstraße 21/1, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sayit Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 770759
- Schuldnerin -
Verfahrensbevoll…
10 IN 1/26
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Synergy Bau GmbH, Rohrackerstraße 21/1, 72336 Balingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sayit Kaya
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 770759
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 28.07.2026
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