Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Synthropia Intelligence GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaiserswerther Straße 135, 40474 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 103255
EUID
DER1101.HRB103255
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 256/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Britta Hoff
Adresse
Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.11.2025 , 10:03 Uhr
Eröffnung
18.02.2026 , 08:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.04.2026
Berichtstermin
29.04.2026
Prüfungstermin
29.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und Bereitstellung von intelligenten Technologielösungen, mit einem Fokus auf künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen (ML). Zu den Haupttätigkeiten gehören die Konzeption, Implementierung und Wartung von dialogorientierten KI-Systemen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Chatbots, interaktive Sprachantwortsysteme und virtuelle Assistenten, die auf die Optimierung von Kommunikationsprozessen in Unternehmen abzielen. Darüber hinaus beabsichtigt das Unternehmen, sein Angebot auf ein breites Spektrum von KI-basierten Dienstleistungen und Produkten auszuweiten, die darauf ausgerichtet sind, die Effizienz, Produktivität und Innovationskraft von Unternehmen zu steigern. Dies umfasst die Entwicklung von maßgeschneiderten KI-Lösungen für verschiedene Branchen, die Bereitstellung von Datenanalyse- und Verarbeitungsdiensten, sowie die Forschung und Einführung neuer KI-Technologien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 28.11.2025 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der Synthropia Intelligence GmbH angeordnet und Rechtsanwältin Britta Hoff zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 18.02.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin wurde ebenfalls Rechtsanwältin Britta Hoff ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 08.04.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.04.2026, an dem auch der Prüfungsstichtag liegt. Die Unterlagen werden ab dem 15.04.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 256/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103255 eingetragenen Synthropia Intelligence GmbH, Kaiserswerther Straße 135, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Wetzel
wird wegen Zahlungsunfähi…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 256/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103255 eingetragenen Synthropia Intelligence GmbH, Kaiserswerther Straße 135, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Wetzel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.02.2026, um 08:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Britta Hoff, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 15.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
503 IN 256/25
Düsseldorf, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 256/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103255 eingetragenen Synthropia Intelligence GmbH, Kaiserswerther Straße 135, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mich…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 256/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103255 eingetragenen Synthropia Intelligence GmbH, Kaiserswerther Straße 135, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Wetzel
ist am 28.11.2025, um 10:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 256/25
Amtsgericht Düsseldorf, 28.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.