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Insolvenzprofil
Syringa GmbH Gartenbau und Fachhandel
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 9913
EUID
DEG1309.HRB9913
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 41/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hartwig Albers
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Fristende für Schriftsätze
13.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Syringa GmbH Gartenbau und Fachhandel ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hartwig Albers bestellt. Das Verfahren umfasst die Verwaltung und Verwertung des Vermögens, wobei ein Vermögenswert von 146.807,41 EUR für die Festsetzung der Vergütung zugrunde gelegt wurde. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 107.411,04 EUR bei einem Massebestand von 129.529,86 EUR. Für das Verfahren ist die abschließende Anhörung der Gläubiger angesetzt. Hierbei erfolgt die Durchführung im schriftlichen Verfahren, wobei die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben ist. Die Anhörung umfasst die Schlussrechnungslegung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie den Antrag auf Festsetzung der Vergütung. Schriftsätze zur Tagesordnung müssen bis zum 13. Oktober 2025 bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Syringa GmbH Gartenbau und Fachhandel (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9913 NP), Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von überwiegend gärtnerischen Erzeugnissen, Straße des Friedens 7, 16278 Angermünde, vertreten d…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Syringa GmbH Gartenbau und Fachhandel (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9913 NP), Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von überwiegend gärtnerischen Erzeugnissen, Straße des Friedens 7, 16278 Angermünde, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ramona Mundt, Kastanienallee 29, 16303 Schwedt/Oder
wird
Herrn Rechtsanwalt Hartwig Albers,
Kantstraße 164,
10623 Berlin
vorläufiger Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie folgt festgesetzt:
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das Vermögen in Höhe von 139.864,25 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Die Auslagen gemäß § 8 InsVV, zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen, nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden für die Sanierungsbemühungen / Übertragende Sanierung (35 %) und für Betriebsfortführung (18,75%) festgesetzt.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 14. August 2025
15 IN 41/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Syringa GmbH Gartenbau und Fachhandel (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9913 NP), Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von überwiegend gärtnerischen Erzeugnissen, Straße des Friedens 7, 16278 Angermünde, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ramona Mundt…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Syringa GmbH Gartenbau und Fachhandel (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9913 NP), Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von überwiegend gärtnerischen Erzeugnissen, Straße des Friedens 7, 16278 Angermünde, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ramona Mundt, Kastanienallee 29, 16303 Schwedt/Oder
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 41/22 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 107.411,04 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 129.529,86 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hartwig Albers, Kantstraße 164, 10623 Berlin.
Amtsgericht Neuruppin, den 12. August 2025
15 IN 41/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Syringa GmbH Gartenbau und Fachhandel (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9913 NP), Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von überwiegend gärtnerischen Erzeugnissen, Straße des Friedens 7, 16278 Angermünde, vertreten d…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Syringa GmbH Gartenbau und Fachhandel (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9913 NP), Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von überwiegend gärtnerischen Erzeugnissen, Straße des Friedens 7, 16278 Angermünde, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ramona Mundt, Kastanienallee 29, 16303 Schwedt/Oder
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Es wird für die Durchführung der abschließenden Anhörung der Gläubiger die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 13. Oktober 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 12. August 2025
15 IN 41/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Syringa GmbH Gartenbau und Fachhandel (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9913 NP), Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von überwiegend gärtnerischen Erzeugnissen, Straße des Friedens 7, 16278 Angermünde, vertreten d…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Syringa GmbH Gartenbau und Fachhandel (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9913 NP), Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb von überwiegend gärtnerischen Erzeugnissen, Straße des Friedens 7, 16278 Angermünde, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ramona Mundt, Kastanienallee 29, 16303 Schwedt/Oder
wird
Herrn Rechtsanwalt Hartwig Albers,
Kantstraße 164,
10623 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 146.807,41 EUR festgesetzt.
Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von insgesamt 25 % für besondere Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Unternehmenskaufvertrages festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt, die bei der Festsetzung berücksichtigt wurde.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 01.04.2022 bis 13.10.2025 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art 103g EGInsO). Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 21. Oktober 2025
15 IN 41/22
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