Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SYSBACK Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Humboldtstraße 58 - 62, 22083 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 164121
Stammkapital
440.000,00 EUR
EUID
DEK1101.HRB164121
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 281/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland
Adresse
Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.09.2024 , 13:01 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 09:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.01.2025
Berichtstermin
27.02.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
27.02.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Erstellung oder Weiterentwicklung und der Vertrieb von sowie der Handel mit eigenen oder fremden Hard- und Softwareprodukten sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungsleistungen, die damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Softwareentwicklung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Entwicklung und Vertrieb von Hard- und Softwareprodukten sowie Handel mit eigenen oder fremden Produkten und Beratung
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SYSBACK Solutions GmbH, Hamburg, ist Rechtsanwalt Ingmar Jarchow zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderung der SMAWORX GmbH, Hamburg (Nr. 25 der Tabelle) sowie etwaiger weiterer Forderungen der SMAWORX GmbH.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SYSBACK Solutions GmbH ist am 01.12.2024 um 09:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 30.09.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Zum endgültig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SYSBACK Solutions GmbH ist am 01.12.2024 um 09:50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 30.09.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 27.01.2025. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist für den 27.02.2025 um 10:00 Uhr angesetzt worden. Zudem ist Rechtsanwalt Ingmar Jarchow zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, dessen Aufgabenbereich sich auf die Prüfung von Forderungen der SMAWORX GmbH beschränkt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 281/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164121 eingetragenen SYSBACK Solutions GmbH, Humboldtstraße 58, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Luis Manuel Ongil Zea,
wird Rechtsanw…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 281/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164121 eingetragenen SYSBACK Solutions GmbH, Humboldtstraße 58, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Luis Manuel Ongil Zea,
wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der Forderung der SMAWORX GmbH, Hamburg, Nr.25 der Tabelle, sowie etwaiger weiterer Forderungen der SMAWORX GmbH. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
67h IN 281/24
Amtsgericht Hamburg, 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 281/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164121 eingetragenen SYSBACK Solutions GmbH, Humboldtstraße 58, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Luis Manuel Ongil Zea,
Gesc…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 281/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164121 eingetragenen SYSBACK Solutions GmbH, Humboldtstraße 58, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Luis Manuel Ongil Zea,
Geschäftszweig: Die Erstellung oder Weiterentwicklung und der Vertrieb von sowie der Handel mit eigenen oder fremden Hard- und Softwareprodukten sowie die Erbringung von Dienstleistungen
ist am 30.09.2024, um 13:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67h IN 281/24
Amtsgericht Hamburg, 30.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 281/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164121 eingetragenen SYSBACK Solutions GmbH, Humboldtstraße 58, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Luis Manuel Ongil Zea,
Geschäftszweig: Die Erstellung oder Weit…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 281/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164121 eingetragenen SYSBACK Solutions GmbH, Humboldtstraße 58, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Luis Manuel Ongil Zea,
Geschäftszweig: Die Erstellung oder Weiterentwicklung und der Vertrieb von sowie der Handel mit eigenen oder fremden Hard- und Softwareprodukten sowie die Erbringung von Dienstleistungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 09:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Der Auftrag des Sondersachverständigen gilt im eröffneten Verfahren fort.Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 27.02.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67h IN 281/24
Amtsgericht Hamburg, 01.12.2024
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